Akquisition

Börsenlexikon
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Wie nennt man die Übernahme eines Unternehmens?

Das bedeutet Akquisition

Wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen aufkauft, spricht man von Akquisition. Hierbei erwirbt das Käuferunternehmen die Mehrheit der Anteile des Zielunternehmens.

Wie eine Akquisition durchgeführt wird

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen zu erlangen. Eine Option ist, Aktien kontinuierlich über die Börse zu erwerben oder Aktienpakete von Großaktionären zu kaufen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre zu unterbreiten. Bei einer Akquisition müssen bestimmte Beteiligungsschwellen gemäß § 21 WpHG überschritten werden, was zu einer Meldepflicht führt. In vielen Fällen ist auch die Zustimmung der Kartellbehörde erforderlich.

Arten von Aquisition 

Bei einer „freundlichen“ Übernahme ist das Management des Zielunternehmens einverstanden, bei einer „feindlichen“ Akquisition steht das Management der Übernahmeofferte kritisch und abwehrend gegenüber.

Als Akquisition wird der Prozess der Übernahme eines Unternehmens bezeichnet. Dies geschieht, indem die Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen erworben werden. Zum Erwerb des Mehrheitsanteils an einem Unternehmen stehen dem Unternehmenskäufer verschiedene Möglichkeiten offen. So kann er versuchen, Aktien des Unternehmens im täglichen Börsenhandel zu erwerben. Auch kann der Käufer mit Großaktionären des zu erwerbenden Unternehmens individuelle Verkaufsgespräche führen und Aktienpakete außerhalb des Börsenhandels erwerben. Die Abgabe eines öffentlichen Angebots gehört auch zu den Möglichkeiten der Akquisition eines Unternehmens. Dabei unterbreitet der Käufer allen Aktionären ein Angebot, Aktien bis zu einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Preis abzukaufen. Bei der Akquisition von großen Aktienanteilen an einem Unternehmen sind verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten. So muss das Überschreiten von gewissen Beteiligungsschwellen nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz dem Emittenten und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Wer wesentliche Beteiligung erwirbt, muss nach § 27a WpHG sogar Auskünfte über seine angestrebten Ziele erteilen. Auch muss der Käufer Auskunft über die Herkunft der verwendeten Finanzmittel aufklären. Bei einer Akquisition wird zwischen einer freundlichen und einer feindlichen Übernahme unterschieden. Es wird von einer feindlichen Übernahme gesprochen, wenn das Management des zu übernehmenden Unternehmens die Akquisition ablehnt. Es ist zu beachten, dass für die Akquisition eines Unternehmens durch ein anderes, oftmals die Zustimmung des Kartellamts notwendig ist.