ebB (Kurszusatz) Börsenlexikon Vorheriger Begriff: EASDAQ (European Association of Securities Dealers Automated Quotation) Nächster Begriff: ebG (Kurszusatz)

Ein Kurszusatz, der anzeigt, dass in einem Wertpapier Umsätze getätigt wurden, jedoch nur ein geringer Teil der zum notierten Kurs limitiereten Verkaufsaufträge ausgeführt werden konnte, was auf ein anhaltendes Überangebot hinweist

Der Kurszusatz ebB steht für „ex besonderem Bezugsrecht“ und ist ein Zusatz, der im deutschen Börsenhandel im Rahmen der amtlichen Kursnotierung verwendet wird. Kurszusätze dienen allgemein dazu, ergänzende Informationen zu einem gehandelten Kurs bereitzustellen, wenn die Preisbildung besonderen Umständen unterliegt oder die Marktsituation nicht der regulären Handelssituation entspricht.

Bedeutung von „ebB“

Das Kürzel „ebB“ weist darauf hin, dass der festgestellte Kurs ohne ein bestimmtes Bezugsrecht gebildet wurde, das mit der Aktie oder einem anderen Wertpapier verbunden ist. Ein Bezugsrecht entsteht beispielsweise bei Kapitalerhöhungen, wenn bestehende Aktionäre die Möglichkeit erhalten, neue Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben.

Handelt eine Aktie „ex Bezugsrecht“, bedeutet dies, dass Käufer, die das Wertpapier nach dem Stichtag erwerben, keinen Anspruch mehr auf dieses Bezugsrecht haben. Der Börsenkurs wird folglich angepasst und notiert unter dem Zusatz ebB.

Hintergrund: Bezugsrechte im Aktienhandel

Bezugsrechte sind ein Instrument, um die Beteiligungsquote bestehender Aktionäre bei Kapitalerhöhungen zu sichern. Aktionäre haben dadurch die Möglichkeit, junge Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Anteil zu einem meist ermäßigten Preis zu erwerben.

Beispiel:

  • Ein Unternehmen gibt im Verhältnis 10:1 neue Aktien aus.

  • Ein Aktionär, der 100 alte Aktien besitzt, hat somit ein Bezugsrecht auf 10 neue Aktien.

  • Mit dem ersten Handelstag „ex Bezugsrecht“ werden die alten Aktien ohne diese Berechtigung gehandelt. Der Kurs fällt rechnerisch, da der Anspruch auf die verbilligten neuen Aktien entfällt.

Der Zusatz ebB dient damit der Klarstellung, dass der festgestellte Kurs bereits bereinigt um das Bezugsrecht ist.

Einordnung im System der Kurszusätze

An den deutschen Börsen werden Kurszusätze eingesetzt, um Sonderbedingungen beim Zustandekommen eines Kurses anzuzeigen. Einige Beispiele sind:

  • ex D = ex Dividende (ohne Dividendenanspruch)

  • ex BA = ex Berichtigungsaktien (nach Aktiensplit oder Gratisemission)

  • ebB = ex besonderem Bezugsrecht

  • ex BR = ex Bezugsrecht (allgemein für Kapitalerhöhungen)

Der Zusatz ebB ist eine speziellere Form, die insbesondere dann eingesetzt wird, wenn ein Sonderfall beim Bezugsrecht vorliegt, etwa wenn es sich nicht um das klassische Bezugsrecht aus einer ordentlichen Kapitalerhöhung handelt, sondern um ein „besonderes“ Bezugsrecht (z. B. im Rahmen von Umstrukturierungen oder Sonderemissionen).

Wirkung auf den Aktienkurs

Da Bezugsrechte einen eigenen wirtschaftlichen Wert besitzen, muss der Aktienkurs angepasst werden, sobald die Aktie ex Bezugsrecht gehandelt wird. Andernfalls käme es zu einer Fehlbewertung, da ein Käufer der Aktie nach dem Stichtag keine zusätzlichen Ansprüche mehr erwerben würde.

Rechnerisch ergibt sich der neue Kurs der Aktie ex Bezugsrecht nach folgender Formel:

\[ K_{neu} = \frac{(K_{alt} \cdot n) + (K_{Bezug} \cdot m)}{n + m} \]

Dabei gilt:

  • \(K_{neu}\): neuer Kurs ex Bezugsrecht

  • \(K_{alt}\): alter Kurs der Aktie vor der Kapitalerhöhung

  • \(K_{Bezug}\): Bezugspreis der neuen Aktien

  • \(n\): Anzahl alter Aktien

  • \(m\): Anzahl neuer Aktien pro Bezugsverhältnis

Beispiel:

  • Alter Kurs: 50 €

  • Bezugsverhältnis: 4:1 (vier alte Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen)

  • Bezugspreis: 40 €

\[ K_{neu} = \frac{(50 \cdot 4) + (40 \cdot 1)}{4 + 1} = \frac{200 + 40}{5} = 48 € \]

Der rechnerische Bezugsrechtspreis beträgt:

\[ K_{BR} = K_{alt} - K_{neu} = 50 - 48 = 2 € \]

Ab diesem Zeitpunkt wird die Aktie mit dem Zusatz ebB gehandelt, um deutlich zu machen, dass dieser Kurs bereits um das besondere Bezugsrecht bereinigt ist.

Bedeutung für Investoren

Für Anleger ist der Zusatz ebB ein wichtiger Hinweis:

  1. Er zeigt an, dass ein Kursabschlag nicht durch Marktbewegungen, sondern durch den Wegfall eines Bezugsrechts zustande gekommen ist.

  2. Er verhindert Missverständnisse bei der Kursinterpretation.

  3. Er stellt Transparenz sicher, damit Vergleiche von Kursen vor und nach Kapitalmaßnahmen korrekt möglich sind.

Fazit

Der Kurszusatz **ebB („ex besonderem Bezugsrecht“) ** wird im deutschen Börsenhandel verwendet, wenn ein Wertpapier nach einer Kapitalmaßnahme ohne ein spezielles Bezugsrecht gehandelt wird. Er signalisiert Anlegern, dass der Kurs bereits bereinigt ist und kein Anspruch auf das besondere Bezugsrecht mehr besteht. Für Investoren stellt dieser Zusatz eine wichtige Orientierung dar, um Kursentwicklungen korrekt einordnen und Fehlinterpretationen vermeiden zu können.