Effekten Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Dynamisches KGV Nächster Begriff: Effektenbörse

Eine Kategorie von Wertpapieren, die Rechte wie Eigentum oder Forderungen verbriefen, insbesondere Aktien, Anleihen oder Investmentfondsanteile, die an Börsen gehandelt werden können

Effekten ist ein Sammelbegriff für handelbare Wertpapiere, die bestimmte vermögensrechtliche Ansprüche verbriefen und an Börsen oder außerbörslichen Handelsplätzen gehandelt werden können. Historisch stammt der Begriff aus dem Bank- und Börsenwesen des 19. Jahrhunderts und bezeichnete vor allem Urkunden, die Eigentums- oder Forderungsrechte verbrieften. Heute wird er in der Fachsprache synonym zu „Wertpapieren“ verwendet, hat jedoch eher einen traditionellen, weniger gebräuchlichen Charakter.

Definition

Unter Effekten versteht man Wertpapiere, die bestimmte Rechte in Bezug auf Kapitalanlagen verbriefen. Dazu zählen:

  1. Forderungsrechte, wie bei Anleihen (Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung).

  2. Mitgliedschaftsrechte, wie bei Aktien (Stimmrecht, Dividendenanspruch).

  3. Sonstige Rechte, etwa bei Investmentzertifikaten oder Optionsscheinen.

Das wesentliche Merkmal ist die Handelbarkeit: Effekten sind mobilisierbare, standardisierte Urkunden, die den Handel mit Kapital und Vermögenswerten erleichtern.

Historische Entwicklung

Der Begriff „Effekten“ stammt vom lateinischen effectus (Wirkung, Erfolg) und gelangte über das Französische (effets = Wechsel, Schuldverschreibung) ins Deutsche. Schon im 18. und 19. Jahrhundert sprachen Banken und Börsen von „Effektenhandel“, wenn es um den Handel mit Schuldverschreibungen, Aktien oder Wechseln ging.

Während im alltäglichen Sprachgebrauch heute eher von „Wertpapieren“ gesprochen wird, findet sich der Begriff „Effekten“ noch in traditionellen Institutionen (z. B. „Effektenabteilung“ einer Bank) oder in der juristischen Fachsprache.

Arten von Effekten

Effekten lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen:

  1. Aktien

    • Verbriefen Anteile an einer Aktiengesellschaft.

    • Gewähren Dividendenrechte und Mitspracherechte.

    • Werden an Börsen gehandelt und sind Basisinstrumente des Kapitalmarkts.

  2. Anleihen (Obligationen, Schuldverschreibungen)

    • Verbriefen Forderungen gegenüber Emittenten (Staat, Unternehmen, Institutionen).

    • Regelmäßige Zinszahlungen (Kupons) und Rückzahlung des Nominalwerts am Laufzeitende.

  3. Investmentzertifikate und Fondsanteile

    • Verbriefen Ansprüche an Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft.

    • Anleger erhalten Ertrags- und Wertentwicklungsbeteiligungen.

  4. Derivate (z. B. Optionsscheine, Wandelanleihen)

    • Abgeleitete Wertpapiere, deren Wert von Basiswerten (Aktien, Indizes, Rohstoffen) abhängt.

    • Dienen Absicherung oder Spekulation.

Wesentliche Merkmale von Effekten

  • Verbriefung: Rechte des Inhabers sind in einer Urkunde (früher Papierform, heute elektronisch in Depots) festgehalten.

  • Handelbarkeit: Standardisierte Ausgestaltung ermöglicht den Börsenhandel.

  • Mobilität: Leichte Übertragbarkeit der Rechte durch Übergabe oder Umschreibung.

  • Fungibilität: Austauschbarkeit, d. h. gleiche Stücke sind identisch und gleichwertig.

Effektenhandel

Der Handel mit Effekten ist die Grundlage moderner Kapitalmärkte. Er findet an Börsen (geregelt, mit Preisfeststellung durch Angebot und Nachfrage) oder außerbörslich (OTC, Over-the-Counter) statt. Wichtige Elemente:

  1. Effektenbörse: Historischer Begriff für Wertpapierbörsen.

  2. Effektenkredit: Kredit, bei dem Effekten als Sicherheiten hinterlegt werden.

  3. Effektenleihe: Zeitweise Überlassung von Wertpapieren gegen Gebühr, z. B. für Leerverkäufe.

Rechtliche Einordnung

Im deutschen Recht sind Effekten nicht explizit definiert, werden aber weitgehend mit Wertpapieren gleichgesetzt. Typische Merkmale:

  • Sie verbriefen ein privates Recht.

  • Sie sind durch Indossament (bei Orderpapieren) oder bloße Übergabe (bei Inhaberpapieren) übertragbar.

  • Sie sind an Effektenbörsen handelbar.

Bedeutung im Finanzsystem

Effekten erfüllen mehrere zentrale Funktionen:

  1. Kapitalbeschaffung: Emittenten (Unternehmen, Staaten) nutzen Effekten zur Finanzierung.

  2. Investition und Vermögensbildung: Anleger können durch Effekten sparen, investieren und Vermögen diversifizieren.

  3. Liquidität und Markttransparenz: Durch Handelbarkeit entsteht ein liquider Markt mit Preissignalen.

  4. Risikoverteilung: Investoren können Risiken über verschiedene Effektenarten und Märkte streuen.

Abgrenzung zu anderen Wertpapieren

Nicht alle Wertpapiere sind Effekten. Beispiel: Wechsel oder Schecks sind ebenfalls Wertpapiere, gelten aber nicht als Effekten, da sie primär Zahlungs- und Sicherungsfunktionen haben und nicht standardisiert an Börsen gehandelt werden.

Effekten sind daher die börsenfähigen Wertpapiere, während der Oberbegriff „Wertpapier“ auch nicht-börsenfähige Urkunden umfasst.

Fazit

Effekten sind handelbare Wertpapiere, die Eigentums-, Forderungs- oder Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Sie bilden die Grundlage moderner Kapitalmärkte und ermöglichen die Kapitalaufnahme von Unternehmen sowie Investitionen von Anlegern. Historisch hat der Begriff eine lange Tradition im Börsenwesen, wird heute aber zunehmend durch den allgemeineren Begriff „Wertpapiere“ ersetzt. Dennoch bleibt er in juristischen, banktechnischen und historischen Kontexten ein wichtiger Fachausdruck.