Ertragssteueransprüche Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Ertragslage Nächster Begriff: Ertragssteuern
Eine Forderung eines Unternehmens oder einer Person gegenüber dem Staat auf Rückerstattung oder Anrechnung von Steuern, die auf erwirtschaftete Erträge erhoben wurden
Ertragssteueransprüche sind ein Begriff aus der Rechnungslegung und dem Steuerrecht, der sich auf Forderungen bezieht, die ein Unternehmen gegenüber dem Staat aufgrund überzahlter oder vorausgezahlter Ertragsteuern hat. Dabei handelt es sich um Vermögenswerte, die in der Bilanz eines Unternehmens aktiviert werden, weil das Unternehmen davon ausgeht, dass es in zukünftigen Perioden eine Steuererstattung erhält oder mit zukünftigen Steuerverbindlichkeiten verrechnen kann. Die Erfassung von Ertragssteueransprüchen ist insbesondere im Rahmen der latenten Steuern von Bedeutung, die sich aus temporären Differenzen zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung ergeben.
Begriffliche Einordnung
Ein Ertragssteueranspruch stellt eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar, die sich entweder aus einer tatsächlichen Steuerüberzahlung oder aus steuerlichen Verlustvorträgen bzw. temporären Differenzen ergibt. In der Bilanz wird ein solcher Anspruch als aktiver Posten ausgewiesen, entweder unter den sonstigen Vermögenswerten (bei tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen) oder im Rahmen der aktiven latenten Steuern (bei zeitlich verschobenen Steuerwirkungen).
In der Regel bezieht sich der Begriff auf Steuerarten, die auf den unternehmerischen Ertrag bzw. Gewinn erhoben werden. Dazu gehören in Deutschland insbesondere:
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Körperschaftsteuer
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Gewerbesteuer
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Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
Arten von Ertragssteueransprüchen
Grundsätzlich lassen sich zwei Hauptformen von Ertragssteueransprüchen unterscheiden:
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Tatsächliche Ertragssteueransprüche
Diese entstehen, wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit mehr Ertragsteuern gezahlt hat, als es nach endgültiger Veranlagung schuldet. In diesem Fall ergibt sich ein Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. Gründe für tatsächliche Steueransprüche können sein:-
Überzahlung durch fehlerhafte Vorauszahlungen
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Korrektur des zu versteuernden Einkommens durch Betriebsprüfung
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Steuerliche Verlustfeststellung nach Abgabe der Steuererklärung
Der Anspruch wird in der Bilanz als kurzfristiger Vermögenswert ausgewiesen, sofern die Rückzahlung innerhalb eines Jahres erwartet wird.
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Latente Steueransprüche
Diese ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerlichen Ergebnis. Wenn ein Unternehmen in der Handelsbilanz einen Aufwand verbucht, der steuerlich (noch) nicht anerkannt wird, entsteht eine aktive latente Steuer. Diese latenten Ertragssteueransprüche werden in der Zukunft wirksam, wenn sich die Differenz auflöst und steuerlich berücksichtigt wird.Typische Ursachen für latente Steueransprüche sind:
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steuerlich nicht sofort abziehbare Rückstellungen
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abweichende Abschreibungsmethoden
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steuerliche Verlustvorträge, die in künftigen Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden können
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Bilanzielle Behandlung
Die Bilanzierung von Ertragssteueransprüchen richtet sich in Deutschland nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und gegebenenfalls nach internationalen Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder US-GAAP. Die Regeln zur Erfassung unterscheiden sich je nach Art des Anspruchs.
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Nach HGB (§ 274 HGB)
Aktive latente Steuern dürfen angesetzt werden, wenn sich aus temporären Differenzen künftig steuerliche Entlastungen ergeben. Ein Ansatz ist wahlweise zulässig. Voraussetzung ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen in der Zukunft ausreichende steuerpflichtige Gewinne erzielen wird, um die latente Steuer zu realisieren. -
Nach IFRS (IAS 12)
Die internationalen Rechnungslegungsstandards schreiben den verpflichtenden Ansatz aktiver latenter Steuern vor, wenn die Realisierbarkeit hinreichend wahrscheinlich ist. Zudem erfolgt eine detaillierte Abgrenzung zwischen temporären Differenzen und Verlustvorträgen. -
Bewertung
Ertragssteueransprüche werden mit dem Betrag angesetzt, den das Unternehmen voraussichtlich vom Finanzamt zurückerhält oder mit zukünftigen Steuerverpflichtungen verrechnen kann. Grundlage für die Bewertung ist der jeweils gültige Steuersatz zum Bilanzstichtag. -
Ausweis in der Bilanz
Nach HGB erfolgt der Ausweis entweder unter den sonstigen Vermögenswerten (bei tatsächlichen Forderungen) oder unter dem Posten „aktive latente Steuern“ auf der Aktivseite. Nach IFRS erfolgt ein gesonderter Ausweis in der Bilanzgliederung, meist innerhalb der langfristigen Vermögenswerte.
Bedeutung für die Unternehmensbewertung und -analyse
Ertragssteueransprüche, insbesondere latente Steueransprüche, beeinflussen die Bilanzstruktur, das Eigenkapital sowie das periodische Ergebnis eines Unternehmens. Ihre korrekte Erfassung ist für eine realistische Darstellung der Vermögens- und Ertragslage wesentlich. Eine zu optimistische Einschätzung latenter Steueransprüche kann zu einer Überbewertung des Unternehmens führen.
Für Analysten und Investoren ist daher entscheidend:
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ob die erfassten Ertragssteueransprüche realisierbar sind,
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wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass steuerliche Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können,
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welche Auswirkungen Änderungen im Steuerrecht auf bestehende Ansprüche haben können.
Besonders in Krisenzeiten oder bei stark schwankenden Gewinnen stellt sich die Frage, ob latente Steueransprüche überhaupt in der Zukunft zur Wirkung kommen werden – insbesondere bei Unternehmen mit dauerhaft negativen Ergebnissen.
Beispielhafte Fälle
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Steuerliche Verlustvorträge
Ein Unternehmen erzielt in einem Jahr hohe Verluste. Diese können steuerlich auf künftige Jahre vorgetragen werden. In der Bilanz wird ein aktiver latenter Steueranspruch aktiviert, da die Verluste künftig mit Gewinnen verrechnet werden können. -
Unterschiedliche Abschreibungsregeln
Ein Unternehmen schreibt einen Vermögensgegenstand handelsrechtlich linear, steuerlich jedoch degressiv ab. Es entstehen temporäre Differenzen, die zu latenten Steueransprüchen führen, da sich der Aufwand in späteren Perioden ausgleicht. -
Überzahlung von Steuervorauszahlungen
Ein Unternehmen leistet im laufenden Jahr hohe Steuer-Vorauszahlungen, erwartet nach Abgabe der Steuererklärung jedoch eine Erstattung, weil der tatsächliche Gewinn geringer ausfiel als prognostiziert. Es entsteht ein tatsächlicher Steuererstattungsanspruch.
Abgrenzung zu Ertragssteuerverbindlichkeiten
Ertragssteueransprüche sind das Gegenstück zu Ertragssteuerverbindlichkeiten. Während Ansprüche Vermögenswerte darstellen, sind Verbindlichkeiten Verpflichtungen gegenüber dem Staat zur Zahlung von Ertragsteuern, basierend auf dem zu versteuernden Einkommen. Beide Positionen ergeben sich aus der Steuerabgrenzung und können nebeneinander bestehen, insbesondere wenn unterschiedliche Steuersätze oder Bilanzposten betroffen sind.
Fazit
Ertragssteueransprüche sind bilanzielle Vermögenswerte, die sich aus tatsächlichen Steuererstattungen oder aus der Möglichkeit ergeben, in der Zukunft steuerliche Vorteile zu realisieren. Sie sind ein wesentliches Element der Rechnungslegung, insbesondere im Rahmen der latenten Steuern, und haben bedeutenden Einfluss auf die Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens. Eine sorgfältige Beurteilung der Entstehung, Realisierbarkeit und Bewertung dieser Ansprüche ist für Abschlussadressaten ebenso relevant wie für das interne Finanz- und Steuercontrolling. Sie tragen maßgeblich zu einem vollständigen und zutreffenden Bild der Ertragslage und Zukunftsperspektive eines Unternehmens bei.