Fälligkeit Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Faktura Nächster Begriff: Fast Market

Ein Datum, an dem eine Zahlungsverpflichtung wie Zinsen oder Kapital einer Anleihe oder eines Kredits fällig wird, um die Rückzahlung oder Leistung zu terminieren

Fälligkeit bezeichnet in der Finanzwelt den Zeitpunkt, zu dem eine vertraglich vereinbarte Leistung, meist eine Zahlung, rechtlich geschuldet ist. Dieser Begriff spielt eine zentrale Rolle in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens, insbesondere im Zusammenhang mit Verträgen, Kreditverhältnissen, Kapitalanlagen sowie bei Versicherungen und öffentlichen Abgaben. Die Fälligkeit regelt, ab wann ein Gläubiger eine Forderung rechtlich einfordern kann und ein Schuldner verpflichtet ist, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Bedeutung der Fälligkeit im Schuldverhältnis

In einem Schuldverhältnis beschreibt die Fälligkeit den Zeitpunkt, zu dem die Leistung – beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrags oder die Lieferung einer Ware – erbracht werden muss. Nach § 271 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Leistung grundsätzlich sofort fällig, sofern keine andere Zeit bestimmt ist. Vertragspartner können jedoch abweichende Regelungen treffen, indem sie etwa ein konkretes Datum oder ein Ereignis als Fälligkeitstermin definieren.

Die Fälligkeit ist von der Durchsetzbarkeit einer Forderung zu unterscheiden. Eine Forderung kann zwar entstanden sein, aber erst mit Eintritt der Fälligkeit rechtlich durchgesetzt werden, etwa durch Mahnung oder Klage. Der Schuldner gerät erst dann in Verzug, wenn er die fällige Leistung trotz Mahnung oder Fristsetzung nicht erbringt, es sei denn, der Zeitpunkt der Leistung ist kalendermäßig bestimmt (§ 286 Abs. 2 BGB).

Fälligkeit in unterschiedlichen Bereichen

  1. Verbraucherkredite und Darlehen
    Bei Kreditverträgen stellt die Fälligkeit ein zentrales Element dar. Tilgungsraten und Zinszahlungen sind zu festgelegten Zeitpunkten fällig. Bei Annuitätendarlehen etwa sind monatliche oder vierteljährliche Zahlungen üblich. Wird eine Rate nicht rechtzeitig beglichen, kann dies zur Mahnung und bei weiterem Zahlungsverzug zur Kündigung des Vertrags führen. Zudem entstehen häufig Verzugszinsen.

  2. Kapitalmarkt und Wertpapiere
    Auch im Wertpapierbereich ist die Fälligkeit ein bedeutender Begriff. Bei Anleihen bezeichnet sie das Datum, zu dem der Nennwert vom Emittenten an den Anleger zurückgezahlt werden muss. Zinszahlungen (Kupons) sind ebenfalls zu bestimmten Fälligkeitsterminen zu leisten. Die Fälligkeit ist somit entscheidend für die Bewertung von Anleihen und für das Zinsrisiko eines Anlegers.

  3. Versicherungen
    In Versicherungsverträgen legt die Fälligkeit fest, wann Prämien zu zahlen sind. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls wird auch die Leistung des Versicherers fällig. Die Fälligkeit der Prämie beeinflusst den Versicherungsschutz, da bei Zahlungsverzug der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgesetzt werden kann.

  4. Steuern und Abgaben
    Die Fälligkeit spielt auch im öffentlichen Abgabenwesen eine zentrale Rolle. Steuerzahlungen sind zu festgelegten Terminen an das Finanzamt zu leisten. Die Missachtung dieser Fälligkeit führt zu Säumniszuschlägen oder Vollstreckungsmaßnahmen. Besonders bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer gelten feste Fristen, deren Einhaltung für Unternehmen essenziell ist.

  5. Miete und sonstige vertragliche Leistungen
    Bei Mietverhältnissen ist die monatliche Mietzahlung in der Regel im Voraus, häufig zum dritten Werktag eines Monats, fällig. Auch andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie Leasingraten oder Abonnements, unterliegen einer vertraglich geregelten Fälligkeit, die die Zahlungsströme planbar und rechtlich durchsetzbar macht.

Rechtsfolgen der Fälligkeit

Die Fälligkeit hat rechtliche Konsequenzen sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner. Ein Gläubiger kann ab Eintritt der Fälligkeit auf die Leistung bestehen und bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten. Der Schuldner gerät bei Nichtleistung in Verzug, was zusätzliche Kosten wie Verzugszinsen oder Inkassogebühren nach sich ziehen kann. Zudem kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz fordern.

Kommt ein Schuldner in Verzug, sind gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften beziehungsweise 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Handelsgeschäften fällig. Die Fälligkeit ist also nicht nur eine formale Größe, sondern besitzt unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung für alle Vertragsparteien.

Fälligkeit und Mahnwesen

Die Fälligkeit bildet den Ausgangspunkt für das Mahnwesen. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss das Fälligkeitsdatum enthalten, um Klarheit über den Zahlungszeitpunkt zu schaffen. Unternehmen und öffentliche Stellen nutzen standardisierte Mahnverfahren, die mit Eintritt der Fälligkeit beginnen und gegebenenfalls zu gerichtlichen Mahnbescheiden oder Vollstreckungsmaßnahmen führen.

Insbesondere bei Rechnungslegung im Geschäftsverkehr ist die Angabe der Fälligkeit gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 286 Abs. 3 BGB tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern der Schuldner ein Unternehmer ist. Eine ausdrückliche Mahnung ist dann nicht mehr erforderlich, was die Bedeutung der Fälligkeit zusätzlich unterstreicht.

Unterschied zwischen Fälligkeit und Erfüllbarkeit

Oftmals wird Fälligkeit mit dem Begriff der Erfüllbarkeit verwechselt. Während die Fälligkeit den Zeitpunkt beschreibt, ab dem der Gläubiger die Leistung fordern kann, bezeichnet die Erfüllbarkeit den frühesten Zeitpunkt, zu dem der Schuldner die Leistung erbringen darf. Eine Leistung kann also bereits erfüllbar, aber noch nicht fällig sein. Diese Unterscheidung ist insbesondere bei vorzeitiger Zahlung oder Leistung relevant.

Ein Beispiel: Ein Schuldner darf eine Rate ab dem 1. eines Monats leisten (Erfüllbarkeit), sie ist jedoch erst am 15. fällig. Zahlt er vorher, kann der Gläubiger die Annahme nicht verweigern, ist jedoch erst ab dem 15. berechtigt, rechtliche Schritte wegen Nichtzahlung einzuleiten.

Praktische Relevanz für Unternehmen und Privathaushalte

Für Unternehmen ist die korrekte Handhabung von Fälligkeiten zentral für das Liquiditätsmanagement. Die Planung von Zahlungsein- und -ausgängen basiert auf den Fälligkeitszeitpunkten, um Engpässe zu vermeiden. Das Forderungsmanagement baut auf der Kenntnis der Fälligkeit auf, um zeitnah Mahnprozesse einzuleiten und Ausfälle zu minimieren.

Auch für Privathaushalte ist die Beachtung von Fälligkeitsterminen essenziell. Fristgerechte Zahlung von Miete, Kreditraten, Versicherungsbeiträgen oder Versorgungsleistungen vermeidet Mahngebühren und rechtliche Konsequenzen. Die Einrichtung von Daueraufträgen oder Lastschriftverfahren dient häufig der Sicherstellung pünktlicher Zahlungen zum Fälligkeitsdatum.

Fazit

Die Fälligkeit ist ein zentrales Konzept im Finanz- und Vertragswesen. Sie definiert den Zeitpunkt, zu dem eine vertragliche Leistung rechtlich geschuldet wird und ist damit Grundlage für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, den Eintritt des Verzugs und die Organisation wirtschaftlicher Abläufe. Ob im privaten Zahlungsverkehr, im Geschäftsleben oder im öffentlichen Abgabensystem – die Kenntnis und Einhaltung von Fälligkeitsterminen ist entscheidend für einen reibungslosen und rechtskonformen Zahlungsverkehr. Ein präziser Umgang mit der Fälligkeit unterstützt sowohl Gläubiger bei der Absicherung ihrer Ansprüche als auch Schuldner bei der Vermeidung finanzieller Nachteile.