Festgeschäft Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Festgeld Nächster Begriff: Festlaufzeit

Ein Termingeschäft an der Börse, bei dem Käufer und Verkäufer sich verpflichten, eine bestimmte Menge eines Wertpapiers oder Rohstoffs zu einem im Voraus festgelegten Preis an einem festen Zukunftstermin zu handeln

Ein Festgeschäft ist eine besondere Form eines Termingeschäfts, bei dem sich beide Vertragsparteien verpflichten, eine Leistung zu einem exakt bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu einem im Voraus festgelegten Preis zu erbringen bzw. zu empfangen. Es handelt sich dabei um ein unbedingtes Verpflichtungsgeschäft, bei dem sowohl Lieferung als auch Zahlung zu fest vereinbarten Bedingungen erfolgen, unabhängig davon, wie sich Marktpreise oder äußere Umstände bis zum Erfüllungszeitpunkt entwickeln. Festgeschäfte kommen in verschiedenen Bereichen der Finanzwirtschaft, im Außenhandel sowie im Rohstoffhandel zum Einsatz und dienen vorrangig der Planungssicherheit und Absicherung gegen Preisschwankungen.

Abgrenzung zu anderen Termingeschäften

Im Gegensatz zu Optionsgeschäften, bei denen eine Partei das Recht, aber nicht die Pflicht zur Ausübung hat, verpflichten sich beim Festgeschäft beide Parteien unwiderruflich zur Vertragserfüllung. Damit zählt das Festgeschäft zu den sogenannten unbedingten Termingeschäften. Im Rahmen dieser Abgrenzung sind folgende Termingeschäftsarten zu unterscheiden:

  1. Kassageschäft: Lieferung und Zahlung erfolgen unmittelbar oder innerhalb kurzer Frist (typischerweise zwei Geschäftstage).

  2. Festgeschäft: Lieferung und Zahlung erfolgen zu einem fest vereinbarten zukünftigen Termin zu einem heute vereinbarten Preis.

  3. Optionsgeschäft: Der Käufer erhält das Recht, nicht aber die Pflicht, zu einem späteren Zeitpunkt zu festgelegten Bedingungen zu kaufen oder zu verkaufen.

Ein Festgeschäft ist somit bindend und nicht von einer einseitigen Entscheidung abhängig.

Anwendungsbereiche

Festgeschäfte kommen in verschiedenen wirtschaftlichen Zusammenhängen vor:

  1. Finanzmärkte: Hier dienen Festgeschäfte vor allem zur Absicherung gegen Kurs- oder Zinsänderungsrisiken (Hedging), insbesondere bei Devisen, Anleihen oder Rohstoffen.

  2. Außenhandel: In internationalen Lieferverträgen wird häufig ein festes Liefer- und Zahlungsdatum vereinbart, um logistische und finanzielle Planungssicherheit zu schaffen.

  3. Rohstoffmärkte: Produzenten und Abnehmer von Rohstoffen (z. B. Öl, Getreide oder Industriemetalle) nutzen Festgeschäfte zur Sicherung zukünftiger Preisniveaus.

  4. Zinsmanagement: Kreditinstitute und institutionelle Anleger verwenden Festgeschäfte zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken bei Finanzinstrumenten wie Anleihen oder Kreditverträgen.

In allen Fällen steht der Gedanke der Planbarkeit und Risikobegrenzung im Vordergrund.

Vertragliche Gestaltung und Inhalte

Ein Festgeschäft wird in der Regel schriftlich fixiert oder im Rahmen standardisierter Rahmenverträge abgeschlossen. Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind:

  1. Handelsobjekt: Art und Menge der zu liefernden Ware bzw. des zu erbringenden Finanzinstruments.

  2. Preis: Festgelegter Preis, der unabhängig von späteren Marktveränderungen gilt.

  3. Liefer- und Zahlungstermin: Exaktes Datum für die gegenseitige Erfüllung.

  4. Erfüllungsort: Ort, an dem die Lieferung und/oder Zahlung zu erfolgen hat.

  5. Weitere Bedingungen: Regelungen zur Lieferung, zu Steuern, Zöllen, Transportkosten oder zu rechtlichen Besonderheiten.

Bei Börsentermingeschäften (z. B. an der Eurex oder der CME) erfolgen Abschluss und Abwicklung standardisiert über eine Clearingstelle. Im außerbörslichen Handel (Over-the-Counter, OTC) können Festgeschäfte individuell ausgehandelt werden.

Chancen und Risiken

Für die Beteiligten ergeben sich aus einem Festgeschäft sowohl Vorteile als auch potenzielle Nachteile, abhängig von der Marktentwicklung.

Chancen:

  1. Planungssicherheit: Fester Preis und fixer Liefertermin ermöglichen klare Kalkulation.

  2. Risikobegrenzung: Schutz vor unerwarteten Preisänderungen am Markt.

  3. Vertragssicherheit: Rechtlich bindende Vereinbarungen reduzieren Unsicherheiten.

Risiken:

  1. Marktentwicklung: Wenn sich der Marktpreis nachteilig verändert (z. B. sinkender Kaufpreis bei steigendem Marktpreis), kann ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen.

  2. Erfüllungsrisiko: Eine Partei könnte ausfallen oder insolvent werden, bevor das Geschäft erfüllt ist.

  3. Liquiditätsbindung: Kapital wird langfristig gebunden, ohne dass auf Veränderungen flexibel reagiert werden kann.

Diese Risiken werden in der Praxis häufig durch Zusatzvereinbarungen, Sicherheiten oder das Einschalten von Clearingstellen minimiert.

Beispiel aus der Praxis

Ein Unternehmen in Deutschland kauft regelmäßig Rohstoffe (z. B. Kupfer) aus dem Ausland. Um sich gegen steigende Weltmarktpreise abzusichern, schließt es ein Festgeschäft mit einem Rohstoffhändler ab: Lieferung von 100 Tonnen Kupfer in sechs Monaten zu einem Preis von 8.000 USD pro Tonne. Kommt es während der Laufzeit zu einem starken Anstieg auf 9.000 USD pro Tonne, profitiert das Unternehmen vom vereinbarten Festpreis. Sinkt der Marktpreis hingegen auf 7.000 USD pro Tonne, muss der höhere Preis dennoch gezahlt werden.

Ein vergleichbares Festgeschäft kann auch im Bereich Devisenhandel vorkommen: Ein Exporteur vereinbart mit seiner Bank ein Festgeschäft zum festen Wechselkurs von 1,10 USD/EUR für einen Geldeingang in drei Monaten. Damit schützt er sich vor dem Risiko eines schwächeren US-Dollar zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs.

Bilanzielle und regulatorische Behandlung

In der Unternehmensbilanz können Festgeschäfte je nach Ausgestaltung bilanzwirksam sein, insbesondere wenn sie zu Handelszwecken eingegangen wurden oder ein beizulegender Zeitwert festgestellt werden muss. Nach handelsrechtlichen und internationalen Bilanzierungsvorschriften (z. B. HGB, IFRS) gelten bestimmte Vorschriften zur Bewertung, insbesondere bei sogenannten derivativen Finanzinstrumenten.

Regulatorisch unterliegen bestimmte Festgeschäfte der Meldepflicht gemäß EU-Verordnungen wie EMIR (European Market Infrastructure Regulation), insbesondere wenn sie zwischen Finanzinstituten oder großen Unternehmen abgeschlossen werden. Die Dokumentation, Risikobewertung und gegebenenfalls die Besicherungspflicht (z. B. durch Marginzahlungen) sind hierbei zentral.

Fazit

Das Festgeschäft ist eine bindende Vereinbarung über den Kauf oder Verkauf eines Handelsobjekts zu einem festgelegten Preis und einem festen zukünftigen Termin. Es zählt zu den unbedingten Termingeschäften und dient vor allem der Absicherung gegen Preisrisiken und der Schaffung von Planungssicherheit. Sowohl in der Realwirtschaft als auch auf den Finanzmärkten ist das Festgeschäft ein zentrales Instrument zur Risikosteuerung. Es bietet Vorteile durch feste Konditionen, ist jedoch auch mit Risiken verbunden, insbesondere bei unvorteilhafter Marktpreisentwicklung oder Ausfall eines Vertragspartners. Die rechtssichere Ausgestaltung sowie das Verständnis der vertraglichen Verpflichtungen sind daher entscheidend für einen erfolgreichen Einsatz dieses Instruments.