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Makler

Börsenlexikon
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Was ist der Unterschied zwischen Freimakler und amtlichen Maklern?

Makler sind gewerbsmäßige Vermittler, die im eigenen Namen, aber zumeist auf fremde Rechnung, Geschäftsabschlüsse über Wertpapiere, Devisen oder Waren tätigen. An der Börse unterscheidet man zwischen amtlichen und freien Maklern. Amtliche Makler, auch Kursmakler genannt, werden von der Börsenaufsicht ernannt. Die Rechte und Pflichten dieses Maklers sind in den §§ 29ff. BörsG geregelt. Die Neutralität wird beeidigt. Sie sind dazu verpflichtet, von jedem an der Börse zugelassenen Händler Aufträge entgegen zu nehmen. Gemäß Börsengesetz, ist es amtlichen Maklern untersagt, Eigengeschäfte mit Wertpapieren zu tätigen, für die er amtliche Kurse stellt. Im Gegensatz zum Kursmakler, dürfen Freimakler auch auf eigene Rechnung Wertpapiere handeln und sind nicht vereidigt. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit müssen Freimakler eine Zulassung an der Börse besitzen und sie werden ebenso, wie die Kursmakler, von der Börsenaufsicht kontrolliert.