Nachgelagerte Besteuerung

Börsenlexikon
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Wie wird das Besteuerungsvorgehen genannt, bei dem die Ansparphase steuerfrei ist, die Auszahlungen aber besteuert werden?

Als Nachgelagerte Besteuerung wird die Situation bezeichnet, in der die Phase des Ansparens eines Vermögens, beispielsweise für die Altersversorgung, steuerfrei oder sogar steuerbegünstigt geschieht, und die Auszahlung dann besteuert wird. Auf Grundlage des Alterseinküftegesetz wird in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Nachgelagerte Besteuerung bis zum Jahr 2040 umgestellt. Dazu wird der steuerfreie Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversorgung sukzessive ansteigen, während der steuerpflichtige Anteil der Rentenauszahlung im gleichen Maße steigt. Im Jahr 2040 beträgt der steuerfreie und der steuerpflichtige Anteil jeweils 100%. Auch in der geförderten privaten Altersvorsorge findet eine Nachgelagerte Besteuerung statt. Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden zwar aus dem zu versteuernden Einkommen gezahlt. Allerdings können diese Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden, so dass diese als steuerfrei zu bewerten sind. Während der Auszahlungsphase müssen sie allerdings als sonstige Einkünfte versteuert werden.