Nachrangkapital

Börsenlexikon
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Was ist Nachrangkapital?

Als Nachrangkapital werden Forderungen von Dritten, gegenüber einem Unternehmen, bezeichnet, die im Falle einer Insolvenz erst bedient werden, wenn sämtliche anderen, vorrangigen Schulden abbezahlt wurden. Nachrangkapital wird sowohl von Banken als auch von Industrieunternehmen, mittels Ausgabe von speziellen Anleihen, nachgefragt. Beispielsweise kann dies durch die Ausgabe von Genussscheinen passieren. Die Verzinsung der Genussscheine ist oftmals vom Gewinn des Unternehmens abhängig. Nachrangkapital ist für Banken und andere Unternehmen deswegen so interessant, da es, unter bestimmten Voraussetzungen, dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden kann. Dadurch können beispielsweise Banken die gesetzlichen Eigenkapitalquoten einfacher erfüllen. Allerdings kann es passieren, dass der Geber des Nachrangkapitals bei ausbleibendem Unternehmenserfolg keine Zinszahlungen erhält, oder bei einer möglichen Insolvenz sein angelegtes Kapital ganz verliert.