Wertpapierpensionsgeschäft

Börsenlexikon

Was ist der Unterschied zwischen einer Wertpapierleihe und einem Wertpapierpensionsgeschäft?

Das Wertpapierpensionsgeschäft ist auch unter dem Begriff Repo (Repurchase Agreement) bekannt. Beim Wertpapierpensionsgeschäft überträgt der Pensionsgeber ihm gehörende Wertpapiere auf bestimmte Zeit an den Pensionsnehmer, welcher einen festgelegten Betrag dafür bezahlt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Pensionsnehmer, die Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt gegen Zahlung des empfangenen oder eines im Voraus vereinbarten anderen Betrags an den Pensionsgeber zurück zu übertragen. Diese Art wird als echtes Wertpapierpensionsgeschäft bezeichnet. Die Wertpapiere werden weiterhin in der Bilanz des Pensionsgebers ausgewiesen, der Pensionsnehmer hat lediglich eine Verbindlichkeit in seiner Bilanz. Erlangt aber der Pensionsgeber vom Pensionsnehmer das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt die Rücknahme der Wertpapiere Zug um Zug gegen Zahlung eines entsprechenden Betrages zu verlangen, so wird von einem unechten Wertpapierpensionsgeschäft gesprochen. Die Deutsche Bundesbank bietet Pensionsgeschäfte in Form der Offenmarktpolitik an und vergibt sie per Mengen- oder Zinstender an interessierte Kreditinstitute sowie Finanzdienstleistungsunternehmen. Der den Banken für die kurzfristige Hereinnahme der Wertpapiere berechnete Zins, Repozins, wird auch als der dritte Leitzins bezeichnet.
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