Anzeige
+++Rekordwachstum im Q2: Blue-Chip-Rahmenverträge und ein institutionelles M&A-Arbitrage-Modell+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

AfD scheitert mit Selbstauflösung des Thüringer Landtags 07.10.2026, 13:18 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die AfD-Landtagsfraktion unter ihrem Chef Björn Höcke ist mit dem Versuch gescheitert, den Thüringer Landtag aufzulösen. In einer Sondersitzung des Parlaments in Erfurt stimmten 34 Abgeordnete für die Selbstauflösung des Landtags und 52 dagegen. Für die Auflösung des Landtags war eine Zweidrittelmehrheit nötig, die verfehlt wurde. Die AfD verfügt als größte Fraktion über 32 von 88 Sitzen. Mit ihr stimmten zwei BSW-Abgeordnete, die fraktionslos sind, für die Auflösung des Landtags.

Die Erfolgschancen der AfD galten bereits vor der Abstimmung als gering. Höcke begründete die Forderung nach Selbstauflösung des Landtags mit der Plagiatsaffäre von CDU-Ministerpräsident Mario Voigt sowie dem Zerfall der Regierungsfraktion des BSW. Zehn ihrer ehemaligen Abgeordneten bilden die Fraktion Thüringen.Gerecht, die eine Minderheitsregierung von Ministerpräsident Mario Voigt zusammen mit CDU und SPD trägt.

Voigt hatte direkt vor der Sondersitzung darüber informiert, dass er seine Klage gegen die Aberkennung seines Doktortitels durch die TU Chemnitz gegen den Rat seiner Anwälte zurückgezogen habe. Er begründete die Entscheidung damit, dass er seine ganze Kraft, Energie und Aufmerksamkeit Thüringen und seinen Bürgern geben wolle. Ein Rechtsstreit hätte ebenfalls seine Aufmerksamkeit gefordert. Voigt: "Die Härte der politischen Auseinandersetzung fordert meinen vollen Einsatz."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer