Australien

Klage gegen Social-Media-Verbot für Jugendliche 26.11.2025, 11:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Meta Platforms (A) 483,35 EUR +0,07 % Lang & Schwarz

CANBERRA (dpa-AFX) - Kurz vor dem Start des geplanten Social-Media-Verbots für Unter-16-Jährige in Australien wird das Vorhaben vor dem Obersten Gericht in Canberra angefochten. Der libertäre Abgeordnete des Parlaments von New South Wales, John Ruddick, reichte über seine Organisation "Digital Freedom Project" Klage gegen das Gesetz ein, das am 10. Dezember in Kraft treten soll. Zwei 15-jährigen Jugendliche namens Macy und Noah treten als Kläger auf und fordern einen Stopp des kontroversen Vorhabens, wie aus einer Mitteilung der Organisation hervorgeht.

Die Gruppe argumentiert demnach, das Verbot sei ein "direkter Angriff auf das Recht junger Menschen auf freie politische Kommunikation" und "völlig übertrieben". Viele Jugendliche seien enttäuscht von der Regierung, die pauschal ein Verbot für unter 16-Jährige verhänge, statt in Programme zu investieren, die Kindern helfen würden, sich in den sozialen Medien sicher zu bewegen, hieß es.

"Wie in Orwells "1984""

"Wir dürfen nicht zum Schweigen gebracht werden", sagte die junge Klägerin Macy. Das Gesetz erinnere an George Orwells Roman "1984", in dem eine totalitäre Überwachungsgesellschaft beschrieben wird. "Das beunruhigt mich", betonte die Teenagerin. Kommunikationsministerin Anika Wells erklärte im Parlament, die Regierung werde sich durch rechtliche Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Die Regierung in Canberra hatte das Gesetz vor einem Jahr verabschiedet - und Australien damit zum weltweiten Vorreiter gemacht. Fast alle großen Parteien unterstützten den Vorstoß von Regierungschef Anthony Albanese. Die Plattformen bekamen zwölf Monate Zeit, um die neue Altersbeschränkung umzusetzen. Betroffen sind zahlreiche Anbieter wie TikTok, Reddit, Snapchat, YouTube, Facebook und Instagram.

Tech-Unternehmen, die den Vorgaben nicht entsprechen und keine wirksamen Maßnahmen implementieren, drohen bei Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen. Beliebte Spieleplattformen wie Roblox und Apps wie WhatsApp oder Messenger fallen nicht unter die neue Regelung./cfn/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 2,38
Hebel: 20,67
mit starkem Hebel
Ask: 10,39
Hebel: 4,65
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW80QA GW5Z1P. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer