Ernte statt Raubbau
Neue Tiefsee-Maschine hebt Gestein ohne Sprengung
Anzeige

Bafin überwacht KI-Einsatz in Banken und Versicherungen 29.07.2026, 12:15 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Deutsche Bank 31,91 EUR +2,67 % Lang & Schwarz
Commerzbank 37,00 EUR -1,57 % Baader Bank
Allianz 427,90 EUR -1,21 % Lang & Schwarz
Münchener Rück 520,90 EUR -1,03 % Lang & Schwarz
ING Group 28,98 EUR -1,20 % Lang & Schwarz

Die Finanzaufsicht Bafin schaut der Finanzbranche beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ab sofort genauer auf die Finger. Auf Basis einer europäischen Verordnung erhält die Behörde vom deutschen Gesetzgeber weitere Kompetenzen, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mitteilte.

"Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Grundrechte beim Einsatz von KI geschützt werden. Die Bafin wird zum Beispiel dafür sorgen, dass alle einen fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und niemand durch KI diskriminiert wird", sagte Bafin-Präsident Mark Branson. Der Innovation im Weg stehen will die Behörde aber nicht.

KI wird in immer mehr Bereichen eingesetzt

Chatbots in der Kommunikation mit Kunden, Prüfung der Kreditwürdigkeit, Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung: Künstliche Intelligenz wird von Banken und Versicherern an vielen Stellen eingesetzt. Die Bafin will sich beispielsweise stichprobenhaft Anwendungen anschauen, die viele Finanzunternehmen an besonders relevanten Stellen einsetzen, wie Bafin-Experte Jens Obermöller erläutert.

"Wir überwachen, ob die Unternehmen die Transparenzpflichten und Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken einhalten", sagte Obermöller. "Und wir schauen uns an, ob die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern." Damit lege die Aufsicht sofort los.

Im Fall von Verstößen drohen Bußgelder

Von Dezember 2027 an kümmert sich die Bafin den Angaben zufolge dann auch um sogenannte Hochrisiko-KI. Dazu zählen Systeme, die Versicherer einsetzen, um die individuellen Zuschläge von Kunden in der Krankenversicherung zu berechnen oder Banken zur Bonitätsprüfung bei Kreditanfragen.

Wenn Unternehmen die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung nicht erfüllen, kann die Bafin im äußersten Fall Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

Obermöller betonte zugleich: "Es bleibt viel Raum für Innovation. Dafür sind Reallabore und Tests unter Realbedingungen vorgesehen. In diesen geschützten Räumen können Unternehmen neue Anwendungen erproben." Wichtig sei der Bafin, beim Einsatz von KI "die richtige Balance zwischen Innovationsförderung und Schutz der Grundrechte zu finden".

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,62
Hebel: 19,46
mit starkem Hebel
Ask: 4,42
Hebel: 7,96
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MR2USH MR1QGT. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer