Anzeige
+++RE-RATING VORAUS?: 15 MIO. RAISE, NASDAQ & TRUMPS ORDER – UND KEINER SCHAUT HIN? 15 MIO. RAISE, NASDAQ & TRUMPS ORDER – UND KEINER SCHAUT HIN?+++

BGH verhandelt zu Online-Kündigung von Fitnessstudiovertrag 21.05.2026, 05:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (11.00 Uhr) mit der Frage, wie die Bestätigungsseite bei der Online-Kündigung eines Fitnessstudiovertrags gestaltet sein muss. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagt in dem Verfahren gegen die Fitnesskette FitX. Ein Urteil wird erst an einem späteren Termin erwartet. (Az. I ZR 200/25)

Nach Auffassung des vzbv entspricht die Gestaltung der Webseite, auf der Kundinnen und Kunden die Kündigung ihres FitX-Vertrages bestätigen können, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn neben dem Kündigungsformular wird dort auch prominent auf die Alternative hingewiesen, den Vertrag nur zu pausieren, statt ihn zu kündigen. Das Unternehmen mit Sitz in Essen ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland.

Seite muss "unmittelbar und leicht zugänglich" sein

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klar geregelt: Wer einen Vertrag online abschließen kann, muss ihn auch online kündigen können. Die Vorgaben dazu, wie der Anbieter die Online-Kündigung konkret ausgestalten muss, stehen in Paragraf 312k. Demnach müssen Schaltflächen und Bestätigungsseite etwa "ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein".

Eine FitX-Sprecherin erklärte vor der Verhandlung, die Vertragspause sei keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. "Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 20:06 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 19:38 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:58 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer