Anzeige
+++Hot Stock!: China kontrolliert Antimon, eines der hochgradigsten Projekte der Welt?! China kontrolliert Antimon, eines der hochgradigsten Projekte der Welt?!+++

BGH verwirft Deutsche-Bank-Beschwerde zu Postbank-Streit 11.03.2026, 15:17 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Deutsche Bank 27,00 EUR +1,54 % Lang & Schwarz

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären ist rechtskräftig abgeschlossen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch mitteilte, wies das höchste deutsche Zivilgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurück und bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das den ehemaligen Anteilseignern in vollem Umfang recht gegeben hatte. (Az. II ZR 130/24)

Streit um Höhe des Übernahmeangebots

Hintergrund des Verfahrens war die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es ging um die Frage, ob das Übernahmeangebot an die Aktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte - und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.

Geklagt hatten 13 ehemalige Postbank-Aktionäre. Sie hatten im Oktober 2010 25 Euro je Postbank-Aktie von der Deutschen Bank bekommen. Sie verlangten später die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen gewesen wäre, als der Kurs der Aktie noch deutlich höher war - nämlich 57,25 Euro. Die Deutsche Bank hätte bereits im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon damals die Kontrolle über die Postbank erlangt habe.

Deutsche Bank: Risiken bereits "maßgeblich reduziert"

Nach einem früheren BGH-Urteil mit entsprechenden Vorgaben folgte das Oberlandesgericht Köln im zweiten Anlauf der Argumentation der Kläger. Eine erneute Revision zum BGH ließ der Kölner Senat nicht zu. Die Deutsche Bank versuchte, sich mit einer Beschwerde in Karlsruhe zu wehren - ohne Erfolg. Ein Grund für die Zulassung der Revision liege nicht vor, erklärte der BGH.

"Unabhängig von der heutigen Entscheidung hat die Deutsche Bank in der Zwischenzeit die Risiken aus den Verfahren durch verschiedene Vergleichsvereinbarungen maßgeblich reduziert", teilte ein Sprecher der Bank mit. Die zu leistenden Zahlungen nach dem OLG-Urteil und weitere anhängige Klageansprüche beliefen sich auf rund 112 Millionen Euro einschließlich Zinsen, die durch Rückstellungen gedeckt seien. Finanzielle Auswirkungen habe das BGH-Urteil daher weder auf das Jahr 2025 noch auf das laufende Jahr./jml/tob/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 21:10 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:33 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:19 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 19:21 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer