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Klägerin will Grundsatzurteil 02.09.2025, 14:33 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ist Google verpflichtet, gestohlene intime Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen herauszuhalten? Diese Frage will eine Frau per Klage in einem Grundsatzurteil an einem Gericht in München klären lassen. Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage den Eingang der Klage, die die Organisation HateAid öffentlich gemacht hatte. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.

Nach Angaben von HateAid, die die Klägerin unterstützt, werden die aus einer privaten Datenbank des Ehepaars gestohlenen Aufnahmen seit 2023 tausendfach online verbreitet. Seitdem seien die Bilder und leicht abgewandelte Versionen der Aufnahmen immer wieder auf Porno-Seiten auffindbar - aber auch per Google-Bildersuche, wenn man die Klarnamen des Paares mit expliziten Suchbegriffen kombiniere. Das habe die Klägerin zufällig entdeckt.

Auf die Löschung folgen immer neue Uploads

Ziel der Klage sei, "dass alle bisher gemeldeten sowie kerngleichen Bilder nicht mehr in der Google-Suche angezeigt werden", teilte HateAid mit. "Unsere Klientin ist kein Einzelfall, auch nicht in unserer HateAid-Beratung", sagte eine Sprecherin der Organisation. "Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist ein andauerndes Problem in unserer Beratung. Dabei ist Google immer wieder relevant." HateAid berät und unterstützt als gemeinnützige Organisation Menschen, die im Netz Gewalt ausgesetzt sind.

Im Fall der Klägerin habe HateAid rund 2.000 Treffer der Suchmaschine innerhalb von eineinhalb Jahren gemeldet. In der Regel habe Google bei entsprechenden Anträgen die Treffer auch entfernt, die Bilder würden aber "bis heute immer wieder erneut hochgeladen und in der Bildersuche als Suchtreffer angezeigt", teilte HateAid mit. Man habe Google deshalb aufgefordert, die Aufnahmen und leicht abgewandelte Versionen künftig nicht mehr als Suchtreffer anzuzeigen - dem sei der Konzern aber nicht nachgekommen.

Google trage eine Mitverantwortung für die Verbreitung der privaten Bilder, die vor allem auf kleinen Porno-Seiten veröffentlicht worden seien, argumentiert HateAid. "Durch die massenhafte Verbreitung steigt der Leidensdruck der Klientin erheblich." Menschen aus dem privaten Umfeld der Frau und ihrer Arbeitsstelle seien über die Suchmaschine auf die Bilder gestoßen. Die Klägerin sei deshalb umgezogen und habe sich einen neuen Job gesucht.

Google spricht von "komplexer Herausforderung"

Ein Google-Sprecher sagte, der Kampf gegen die Verbreitung solcher Aufnahmen sei "eine komplexe Herausforderung, die eine Priorität für die Google Suche ist und bleiben wird". Google habe deshalb eine Reihe von Schutzmaßnahmen entwickelt, um bei entsprechenden Meldungen zu reagieren. "Wir verstehen, dass es sehr belastend ist, wenn Inhalte ohne Erlaubnis online geteilt werden", sagte der Google-Sprecher.

Die Kläger argumentieren, dass Google an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden sei. Immerhin verarbeite die Suchmaschine beim Anzeigen der Bilder personenbezogene Daten - und müsse damit auch das in der DSGVO festgehaltene sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" gewährleisten. Ob der Konzern dazu verpflichtet werden kann, wolle man in einer Grundsatz-Entscheidung vor Gericht klären lassen.

Wann das passieren könnte, blieb zunächst unklar. Zunächst einmal habe Google als Beklagte bis Ende September Zeit, eine Erwiderung auf die Klage einzureichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Termin für das Verfahren selbst sei noch nicht festgelegt worden./fjm/DP/mis

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