Die Analyse
SalesCloser Technologies – der Hecht im Karpfenteich!
Anzeige

Elbe bei 42 Zentimeter - Magdeburger Hafen arbeitet weiter 07.08.2026, 13:32 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nur noch 42 Zentimeter: Am Elbe-Pegel Magdeburg-Strombrücke ist der Wasserstand auf einen Wert gesunken, der noch drei Zentimeter unter dem bisherigen Niedrigwasserrekord aus dem Sommer 2019 liegt. Experten werten nun aus, ob der Wasserstand im statistischen Mittel auch über den Tag so geblieben oder ob er zwischenzeitlich gestiegen ist. Erst dann wird der neue Rekordtiefstand offiziell im Informationsportal ELWIS der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vermerkt.

Kein Regen in Sicht

Die aktuell bis Montag reichenden Vorhersagen in dem Portal gehen bei weiter anhaltender Trockenheit und hohen Temperaturen von einem Wasserstand von 40 oder gar 39 Zentimeter an dem Elbe-Pegel in der Magdeburger Innenstadt aus. Der Deutsche Wetterdienst erwartet bis Sonntag landesweit Temperaturen von bis zu 34 Grad Celsius und höchstens einzelne lokale Regenschauer.

Schifffahrten auf der Elbe sind seit längerem nicht mehr möglich - nur noch Freizeitwassersportler sind auf der Wasserstraße unterwegs. Die Weiße Flotte hat ihre Ausflugsfahrten zum Schiffshebewerk Rothensee verlegt, weil die Schiffe nicht mehr vom Petriförder abfahren können. Die Fähre Magdeburg-Westerhüsen setze seit 31. Juli nicht mehr über, teilte die Weiße Flotte mit.

Magdeburger Hafen nutzt Mittellandkanal

Für den Magdeburger Hafen bedeute das extreme Niedrigwasser keine Einschränkungen. "Wie sind an 365 Tagen wasserstandsunabhängig", sagte Geschäftsführer Heiko Maly. Der nach eigenen Angaben größte Binnenhafen Mitteldeutschlands wickelt die Güterschifffahrt momentan über den Mittellandkanal ab, wie es hieß.

Im Industriehafen Roßlau hat schon seit März kein Schiff mehr angelegt, sagt Disponent Jens Seyffert. "Die Situation mit dem Niedrigwasser ist für uns nichts Neues. Wir konzentrieren uns auf Straße und Schiene." Güter werden in dem Industriehafen in der Regel zwischen Schiff, Bahn und Lkw umgeschlagen. Seyffert zufolge beträgt die Fahrrinnentiefe der Elbe am Hafen aktuell etwa 50 Zentimeter. "Da bewegt sich kein Schiff mehr durch."

Lkw rollen weiter an Sonntagen nicht

Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP) schließt derzeit eine generelle Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw für zusätzlich anfallende Transporte von Waren aus. Sonntage und gesetzliche Feiertage stehen unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, wie es hieß. "Das Fahrverbot kann nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen - ich denke da an die Corona-Pandemie - oder bei vergleichbaren dringenden Einzelfällen aufgehoben werden", sagte Hüskens.

Ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht werde, richte sich nach den jeweiligen regionalen Erfordernissen, hieß es. Und: "Zusätzliche Lkw-Verkehre würden gerade in der Hauptreisezeit die Straßen weiter belasten", so Hüskens. "Gleichzeitig ist fraglich, ob überhaupt ausreichend Fahrpersonal zur Verfügung stünde. Hinzu kämen höhere Lärm- und Verkehrsbelastungen für die Bevölkerung." Für besonders dringende Transporte erteilten Behörden im Einzelfall ohnehin Ausnahmegenehmigungen, hieß es.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer