Anzeige
+++Hot Stock!: 30.000 Targets, 100 Mio. $ Umsatz, Peers im Wert von Milliarden+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

EU-Kommission will Bürokratie bei Energie-Labels abbauen 24.06.2026, 14:30 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Um Unternehmen zu entlasten, will die EU-Kommission Vorschriften für die Kennzeichnung der Energieeffizienz von Geräten entschlacken. So sollen künftig etwa elektronische Regalanzeigen Papieretiketten für Produkte ersetzen dürfen, wie aus einem Vorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht. Für Produkte, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt werden - wie Kühlregale für Supermärkte oder Verkaufsautomaten - soll ein QR-Code möglich sein.

"Unsere Vorschläge zur Vereinfachung der Vorschriften für Energieprodukte liefern vernünftige Lösungen, ohne die politischen Ziele zu untergraben", sagte EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis. "Wir bauen Bürokratie ab, ohne Abstriche bei den Standards zu machen."

Neue Regeln für Reifen vorgeschlagen

Auch die Kennzeichnung von Reifen soll angefasst werden: Die Kommission schlägt etwa vor, die Pflicht für Fahrzeughändler abzuschaffen, beim Verkauf von Neuwagen Reifenlabels auszustellen, wenn Kundinnen und Kunden in der Praxis ohnehin keine Auswahl zwischen verschiedenen Reifen angeboten wird.

Die vereinfachten Vorschriften würden die Anforderungen für Hersteller und Händler erleichtern, gleichzeitig aber sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Produkts weiterhin die notwendigen Informationen erhalten, so die Kommission. "Dies wird Hersteller und Anbieter dazu anregen, bessere und energieeffizientere Geräte und Reifen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen." Kennzeichnungen etwa für Smartphones und Tablets enthalten zudem Informationen zur Reparierbarkeit und Akkulaufzeit.

DIHK enttäuscht

Nach Berechnungen der Behörde sollen die Maßnahmen Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden in den nächsten zehn Jahren Einsparungen von bis zu 125 Millionen Euro pro Jahr ermöglichen. Damit will die Kommission dem übergeordneten EU-Ziel näherkommen, die jährlichen Verwaltungskosten bis 2029 um 37,5 Milliarden Euro zu senken. Der Vorschlag muss nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament beraten werden.

Aus Sicht der Deutschen Industrie- und Handelskammer bleibt der Vorstoß hinter den Erwartungen zurück. "Statt einer umfassenden Vereinfachung des europäischen Energierechts konzentriert sich der Vorschlag im Wesentlichen auf Detailregelungen für einzelne Energieprodukte im Rahmen der Ökodesign-Vorgaben", hieß es. Die strukturellen Ursachen hoher Energiepreise und wachsender Bürokratiebelastungen in Europa würden damit weitgehend ausgeblendet.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 18:29 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 15:16 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 14:05 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 14:04 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 13:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 13:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 13:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 13:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer