Familiennachzug

SPD kritisiert Regelung als zu streng 09.08.2026, 13:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Gut ein Jahr nach dem vorläufigen Stopp des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Status hat die SPD-Fraktion die Regelung als zu streng kritisiert. "Dass nur so wenige Anträge erfolgreich waren, bedeutet nicht, dass sie grundlos gestellt wurden. Es liegt an den restriktiven Regelungen: Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar", sagte die migrationspolitische Sprecherin Rasha Nasr dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Härte sei unverhältnismäßig. "Klar ist: Die Regelung kann nicht über zwei Jahre hinaus verlängert werden. Schon jetzt muss damit begonnen werden, die liegen gebliebenen Anträge so vorzubereiten, dass nach Auslaufen der Regelung im Sommer 2027 keine weiteren Wartezeiten entstehen", forderte Nasr. Es sei belegt, dass Geflüchtete sich besser integrierten, wenn sie ihre Familien bei sich und in Sicherheit wüssten.

Der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, forderte ebenfalls im RND, dass der Familiennachzug umfassend wiederhergestellt wird. Es sei fraglich, ob die Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist. "Denn der besondere Schutz der Familie steht im Grundgesetz", sagte er. Es gehe lediglich darum, die Kernfamilie zusammenzuführen, also Eltern mit ihren minderjährigen Kindern.

Nur wenige Visa seit Stopp des Familiennachzugs

Bei der Regelung geht es um die Familien von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Das sind Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz haben, aber dennoch wegen Bedrohung in ihrer Heimat vorerst in Deutschland bleiben dürfen. Ihre Verwandten dürfen nur noch in Härtefällen nachziehen.

Die frühere Kontingentlösung von bis zu monatlich 1.000 Visa für den Familiennachzug ist vom 24. Juli 2025 bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt. Im ersten Jahr seit dem vorläufigen Stopp wurden nur wenige Visa für Härtefälle erteilt. Die Zahl lag bei 13, wie die Deutsche Presse-Agentur Ende Juli aus dem Auswärtigen Amt erfuhr.

Das Härtefall-Verfahren läuft nach Angaben der Bundesregierung so: Härtefälle werden bei der Internationalen Organisation für Migration angezeigt, mit deren Hilfe dann der Sachverhalt geprüft wird. Im Anschluss geht das Dossier ans Auswärtige Amt.

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