Gastronomie macht Front gegen Tierhaltungslogo 25.04.2026, 08:48 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Gastrobranche macht Front gegen die geplante Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch in Restaurants und Kantinen. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga), Jana Schimke, sagte der Deutschen Presse-Agentur, der damit verbundene Aufwand für die Betriebe wäre enorm und eine solche Regelung das falsche Signal in wirtschaftlich schweren Zeiten. "Erneut muss dokumentiert und gekennzeichnet werden. Der Sinn bleibt fraglich."

Schimke betonte: "Der Gast kommt, weil er sich wohlfühlt und es schmeckt, nicht weil ein Schild vor der Tür steht." Gleichzeitig drohe eine Einschränkung der Angebotsvielfalt. "Die für die Gastronomie unverzichtbare Flexibilität etwa bei kurzfristigen Lieferantenwechseln oder bei Mischprodukten ginge verloren." Sie forderte: "Informationen zur Tierhaltung müssen freiwillig bleiben."

Kennzeichnung soll 2027 kommen

Die schwarz-rote Koalition will die lange geplante Pflichtkennzeichnung im nächsten Jahr außer in Supermärkten auch in der Gastronomie einführen. Die Umsetzung des Systems, das 2023 noch von der Vorgängerkoalition aus SPD, Grünen und FDP per Gesetz beschlossen wurde, war schon mehrmals verschoben worden. Es hat fünf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis "Bio". Zunächst sollte es nur für frisches Schweinefleisch im Handel gelten.

Das Bundesagrarministerium hat jetzt einen Entwurf vorgelegt, der mehrere Änderungen am geltenden Gesetz vorsieht. Demnach soll das Logo künftig auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen zu finden sein. Damit könnten Gäste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss "eine informierte Kaufentscheidung" treffen, heißt es im Entwurf. "In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen."

Speisekarten müssen aktualisiert werden

Nicht gelten soll die Kennzeichnung demnach für "eher getränkegeprägte Gastronomiebetriebe" und Gaststätten, die keine Gerichte mit Schweinefleisch anbieten. Betroffen sein dürften rund 100.000 Gaststätten, schätzt das Ministerium. Restaurants kauften ihr Fleisch etwa wöchentlich ein, oft gebe es feste Verträge mit Lieferanten, um gleiche Qualität, verlässlichen Nachschub und günstigere Einkaufspreise zu sichern. Daher dürften Angaben in Speisekarten oder Preistafeln im Schnitt einmal pro Woche aktualisiert werden.

Dabei soll die Kennzeichnung nicht - wie im Supermarkt - direkt am Produkt oder in der Nähe angebracht werden. Zur Erleichterung soll es verschiedene Möglichkeiten geben: auf Speisekarten zum Blättern oder digital. Möglich wären Hinweise an der Theke, dass man die Haltungsformen auf Anfrage einsehen kann. Bei Schweinefleischrouladen soll nur das Fleisch gekennzeichnet werden müssen, nicht nötig wäre es für eingewickelten Speck zur Geschmacksgebung - und auch nicht für Fleisch in Tortellini, Maultauschen oder Bolognese-Saucen.

Warnung vor höheren Preisen

Gegen die Gesetzespläne hat sich ein Branchenbündnis formiert, dem unter anderem Verbände der Systemgastronomie, von Caterern und des Fleischer- und Bäckerhandwerks angehören. Sie warnen vor bürokratischem Aufwand und erheblichen zusätzlichen Kosten, die letztlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden müssten. Höhere Preise in Schulen, Kitas, Mensen oder Kliniken träfen Familien und Senioren. Das Informationsbedürfnis von Verbrauchern zu Tierhaltungsformen sei beim Außer-Haus-Verzehr gering.

In Supermärkten gibt es bereits seit 2019 eine freiwillige eigene Kennzeichnung der großen Handelsketten.

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