Über 20. Mio. Aktien gehandelt
282 Meter Gold im ersten Loch – Neue Bohrdaten stärken das Quinchía-System
Anzeige

Gentechnik ohne Kennzeichnung - EU-Minister für Lockerung 21.04.2026, 13:36 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die geplanten lockereren Gentechnik-Vorgaben in der EU haben eine weitere Hürde genommen. Der Rat der Europäischen Union bestätigte die Einigung, die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments im Dezember gefunden hatten. 18 Länder stimmten dafür, 6 dagegen, 3 enthielten sich - darunter Deutschland. Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Entscheidung im Dezember als schweren Fehler bezeichnet.

Die Einigung sieht vor, dass es künftig zwei Kategorien von Gentechnik geben soll. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden, sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen.

Neue Sorten werden weiter geprüft

Wenn die neuen Vorgaben auch formell bestätigt werden, können Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel essen. Neue Sorten unterliegen aber weiter der gesetzlich geregelten Sortenprüfung und -zulassung.

Maria Panayiotou, Zyperns Landwirtschaftsministerin, sprach von "praxisnahen Lösungen" für Landwirte, "um sich an den Klimawandel anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben". "Diese neuen Regeln ermöglichen ihnen den Zugang zu Innovationen und gewährleisten gleichzeitig Klarheit, Fairness und hohe Standards in der gesamten EU." Zypern hat derzeit die halbjährlich rotierende Ratspräsidentschaft inne.

Hoffnung auf resistente Sorten

Viele Forscher sehen Potenzial: So besteht die Hoffnung, etwa eine Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist. Aber auch stressresistente Maispflanzen oder allergenfreie Erdnüsse sind denkbar.

Die Lockerungen sind aber umstritten. Unter anderem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet.

Parlament muss noch zustimmen

Bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten können, muss noch das Europaparlament final zustimmen. Da es bereits einen informell ausgehandelten Kompromiss zwischen den Institutionen gibt, ist das normalerweise Formsache. Im Januar stimmten bereits die Abgeordneten des Umweltausschusses mehrheitlich dafür. Die neuen Regeln würden nach Angaben des Rates voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer