Cleantech für LKW, Bergbau & Ölindustrie:
Steht hier der nächste Skalierungsschub bevor?
Anzeige

Gericht genehmigt Bayers Glyphosat-Deal mit Klägern vorerst 04.03.2026, 18:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Bayer 39,31 EUR +2,88 % L&S Exchange

ST. LOUIS/LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Der Agrarchemiekonzern Bayer kommt seinem Vorhaben ein Stück näher, die milliardenschweren Rechtsrisiken wegen Glyphosat-Klagen in den USA in den Griff zu bekommen. Nachdem die Leverkusener Mitte Februar einen Sammelvergleich mit der Klägerseite bekanntgegeben hatten, vermeldeten sie nun die vorläufige Genehmigung durch das zuständige Gericht in St. Louis im Bundesstaat Missouri.

Der Mitte Februar bekanntgegebene und bei Gericht eingereichte Deal umfasst Zahlungen von maximal 7,25 Milliarden US-Dollar (aktuell 6,23 Milliarden Euro) über bis zu 21 Jahre. Seine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten musste Bayer deswegen um vier Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro erhöhen. Mit dem Sammelvergleich sollen sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden, bei denen eine Krebserkrankung geltend gemacht wird (Non-Hodgkin-Lymphom/NHL).

"Das ist der erste wichtige Schritt für die Umsetzung des Sammelvergleichs", teilte Bayer nach der vorläufigen Entscheidung des Gerichts mit. "Wir sind überzeugt, dass der langfristige und solide finanzierte Vergleichsvorschlag, der von führenden Klägerkanzleien unterstützt wird, durch das Gericht endgültig genehmigt werden sollte."

Konzernchef Bill Anderson hatte am Vormittag die Jahreszahlen des Herstellers von Unkrautvernichtern und Saatgut für das Jahr 2025 vorgestellt und sich dabei zuversichtlich gezeigt, dass das grüne Licht aus St. Louis bald kommen würde. Schon wenige Stunden später war es so weit.

Nur ein Schritt von mehreren

Das grüne Licht ist allerdings nur ein Schritt hin zur finalen Genehmigung. Nach Angaben von Bayer informieren die Klägeranwälte nun ihre Mandanten. Denen wird eine Frist bis Anfang Juni eingeräumt, um den Vergleich abzulehnen oder Einwände bei Gericht einzubringen. Nach dieser Frist gibt es noch eine Anhörung von dem Gericht, danach steht die finale Genehmigung an. Gegen diese können allerdings wieder Rechtsmittel eingelegt werden.

In den USA führten Zehntausende Kläger Krebserkrankungen auf Glyphosat zurück. Während eine zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Einrichtung den Wirkstoff, der in dem Unkrautvernichter Roundup enthalten ist, 2015 als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" eingestuft hatte, waren zahlreiche andere Einrichtungen von der WHO und von diversen Ländern anderer Meinung. Bayer betont stets, dass die Anwendung von Glyphosat sicher sei. Außerdem hoffen die Leverkusener auf ein positives Grundsatzurteil des obersten US-Gerichts. Das soll ebenfalls helfen, die Klagewelle zu beenden - dieses Urteil wird im Juni erwartet./wdw/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 6,40
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VH93YH. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer