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Hessen

Neue Mieterschutzverordnung soll im November kommen 06.11.2026, 11:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die neue hessische Mieterschutzverordnung mit Vorgaben zur Mietpreisbremse soll von der Landesregierung laut einer Ankündigung des Wirtschaftsministeriums in der nächsten Woche beschlossen werden. Sie werde dann noch in diesem November in Kraft treten, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage in Wiesbaden.

Im vergangenen September hatte Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) den Entwurf der neuen Verordnung vorgestellt. Demnach soll künftig in 71 Kommunen eine Mietpreisbremse dabei helfen, dass Menschen ihre Wohnungen bezahlen können. Die Regelungen soll überzogenen Mieterhöhungen einen Riegel vorschieben.

Die Landesregierung bedauere, dass das Landgericht Frankfurt die Verlängerung der Mieterschutzverordnung im November 2025 für unwirksam erklärt habe, hieß es weiter aus dem Ministerium. Der Sprecher verwies darauf, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei und nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits gelte.

Aktuelle Mietpreisbremse in Hessen laut Urteil unwirksam

Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt von dieser Woche ist die Mietpreisbremse in Hessen für den Zeitraum Dezember 2025 bis einschließlich November 2026 unwirksam. Die Landesregierung habe es versäumt, die Verordnung ordnungsgemäß zu begründen, erklärte das Gericht. So sei bei der Begründung der Verlängerung auf alte Daten zugegriffen worden.

Mit der Mieterschutzverordnung vom November 2020 hatte die Landesregierung 49 Gemeinden mit "angespannten Wohnungsmärkten" bestimmt, in denen eine Mietpreisbremse gilt. In diesen Kommunen darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind laut Bundesrecht Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung.

Mieterin erringt nur Teilerfolg

Die Verordnung war im November 2025 ausgelaufen und vom Land für ein Jahr verlängert worden - auf diese Verlängerung bezieht sich das aktuelle Urteil des Landgerichts. In dem Rechtsstreit hatte die Mieterin einer Wohnung im Frankfurter Bahnhofsviertel von ihren Vermietern Rückerstattung zu viel gezahlter Miete verlangt und sich auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse berufen. Mit dem Ansinnen hatte sie nur bis einschließlich November 2025 Erfolg, da sie sich laut Gericht für den Zeitraum danach nicht auf die hessische Mieterschutzverordnung stützen kann./löb/DP/mis

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