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Länder für mehr Rechte im Kampf gegen Finanzkriminalität 25.09.2026, 16:09 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Sachsen hat sich im Bundesrat erneut für eine bessere Bekämpfung der Finanzkriminalität eingesetzt. Die Länderkammer beschloss Entschließungsanträge des Bundeslandes mit dem Wunsch, dass der Organisierten Kriminalität fortan leichter illegal erworbenes Vermögen entzogen werden kann. Damit ergeht nun an den Bundestag die Aufforderung, das "Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz" um diesen Aspekt zu erweitern. Der Beschluss hat empfehlenden Charakter. Der Bundestag muss dem nicht zustimmen.

"Mit dem bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung kann die organisierte Kriminalität nach wie vor die Herkunft der Vermögenswerte verschleiern, obwohl objektive Indizien gegen einen rechtmäßigen Erwerb sprechen", hatte der sächsische Finanzminister Christian Piwarz (CDU) den Vorstoß begründet.

Zwei Grundvoraussetzungen, um Kriminellen Vermögen zu entziehen

Nach dem Willen der Länder sollen künftig zwei Grundvoraussetzungen ausreichen, um Kriminellen das Vermögen zu entziehen: Es muss ein grobes Missverhältnis zwischen Vermögen und Einkommen und ein Bezug zu kriminellen Strukturen vorliegen, teilte das Finanzministerium mit.

Länder sollen eigenständig Verfahren führen können

Auch einem zweiten Antrag Sachsens folgte die Länderkammer. Damit ist der Bund aufgefordert, dass nicht nur der Zoll, sondern auch die Bundesländer mit ihren Finanzbehörden eigenständige Verfahren zur Aufklärung, Sicherung und Einziehung verdächtiger Vermögen führen dürfen. "Das sollte nicht nur allein dem Zoll möglich sein. Für die Länder sollten dieselben Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten gelten wie für den Zoll", argumentierte Piwarz.

Sachsen fordert auch Beweislastumkehr bei Nachweis von Vermögen

Um die Geldquellen der Organisierten Kriminalität auszutrocknen, hatte Sachsen im Januar dieses Jahres einen Entschließungsantrag zur effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität durchgebracht und dabei das Instrument der Beweislastumkehr gefordert. Demnach soll nicht der Staat nachweisen müssen, dass das Vermögen kriminell erlangt wurde, sondern die Beschuldigten sollen den rechtmäßigen Erwerb ihrer Vermögen dokumentieren.

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