Anzeige
+++Der nächste Milliardenmarkt?: Dieser Small Cap positioniert sich jetzt mittendrin+++
PortfolioPlus
Portfolio-Tracker – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige

Netzagentur leitet Verfahren gegen 77 Stromnetzbetreiber ein 27.03.2026, 10:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
RWE 58,49 EUR -0,24 % Lang & Schwarz
E.ON 17,61 EUR -1,04 % TTMzero RT

Die Bundesnetzagentur hat wegen Versäumnissen bei der Installation intelligenter Stromzähler 77 Verfahren gegen Stromnetzbetreiber eingeleitet. Sie hätten die gesetzlich festgelegte 20-Prozent-Quote für den sogenannten Smart-Meter-Rollout nicht eingehalten, teilte die Behörde in Bonn mit.

Der Einbau von Smart Metern spiele eine zentrale Rolle für die Digitalisierung des Stromsystems, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller. "Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen." In einem ersten Schritt würden nun Verfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben.

Netzagentur plant Zwangsgelder

Die betroffenen Unternehmen können jetzt Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden dann geprüft und in weitere Entscheidungen einbezogen, wie die Behörde weiter mitteilte.

Ziel der Verfahren sei es, die Einhaltung der Ausbauziele über Zwangsgelder sicherzustellen. Diese Zwangsgelder würden sich unter anderem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Sie müssten verhältnismäßig sein.

Die Netzagentur kündigte weitere Aufsichtsverfahren an. "Betroffen hiervon sind vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen", erklärte ein Sprecher. "Diese Unternehmen haben in der Regel die zu erreichende Quote von 20 Prozent der Pflichteinbaufälle noch nicht mit intelligenten Messsystemen ausgestattet."

Intelligente Stromzähler messen ganz genau

Smart Meter messen alle 15 Minuten den Stromverbrauch eines Haushalts und übermitteln die Daten an die Netzbetreiber und Energielieferanten. Mit solchen intelligenten Messsystemen können Haushalte genau sehen, zu welcher Tageszeit sie wie viel Strom verbraucht haben. Haben Verbraucher einen speziellen Stromtarif abgeschlossen, können sie etwa den Betrieb einer Waschmaschine oder das Laden eines E-Autos in Zeiten mit viel Sonnen- und Windenergie legen, in denen Strom günstiger ist. Zugleich können Netzbetreiber mit den Daten ihr Netz besser steuern.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,27
Hebel: 21,61
mit starkem Hebel
Ask: 1,02
Hebel: 6,29
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MM7322 MN0R10. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer