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NRW

Gericht prüft erstmals Landarztquoten-Verträge 06.10.2026, 06:22 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befasst sich am Dienstag in mündlicher Verhandlung (10.00 Uhr) mit den ersten von mehreren anhängigen Verfahren gegen die Landarztquote. Geklagt haben angehende Mediziner aus Nordrhein-Westfalen, die per Landarztquote einen der begehrten Studienplätze auch ohne Spitzenabitur bekommen haben.

Im Gegenzug haben sie sich bei Aufnahme ihres Studiums verpflichtet, nach ihrer Weiterbildung zehn Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein - ansonsten drohen ihnen 250.000 Euro Vertragsstrafe. Als erstes von inzwischen zehn Bundesländern hatte Nordrhein-Westfalen die Quotenregelung 2019 eingeführt, um dem Hausärztemangel auf dem Land entgegenzuwirken.

Sind 250.000 Euro Vertragsstrafe angemessen?

Insgesamt sind mindestens 20 ähnliche Verfahren in NRW anhängig. Am Dienstag sollen zunächst vier Fälle entschieden werden. Laut einem Gerichtsprecher wollen die Kläger erreichen, dass der Vertrag, den sie mit dem Land geschlossen haben, für nichtig erklärt wird. Als Hauptgrund führen sie an, dass die vorgesehene Vertragsstrafe zu hoch sei. Das Land argumentiere, die Strafe müsse hoch sein, um ihren Zweck zu erfüllen: Sie soll die angehenden Landärzte zur Einhaltung des Vertrages anhalten.

Einige Klagen betreffen auch Absolventen, die lieber Kinderarzt- oder ärztin werden möchten und eine entsprechende Weiterbildung anstreben. In diesem Bereich sieht das Land aber keine Unterversorgung.

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