Thüga warnt vor WACC-Entscheidung: "Bundesnetzagentur gefährdet Investitionsfähigkeit der Gasnetzbetreiber" (FOTO) München (ots) - Geplante Kapitalverzinsung von 3,76 Prozent liegt unter den tatsächlichen Finanzierungskosten - Versorgungssicherheit und Umbau der Energieversorgung unter Druck.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt mit ihrer geplanten Kapitalverzinsung für Gasverteilnetze ein fatales Signal für die Energieinfrastruktur in Deutschland. Laut vorgelegtem Entwurf soll der sogenannte WACC für die fünfte Regulierungsperiode von 2028 bis 2032 bei 3,76 Prozent liegen. Aus Sicht der Thüga und ihrer Partnerunternehmen ist dieser Wert nicht geeignet, die tatsächlichen Finanzierungskosten und Risiken der Netzbetreiber abzubilden.
"Die Bundesnetzagentur macht eine Rechnung auf, die mit der Realität der Kapitalmärkte nichts zu tun hat. Wer Investitionen in die Energieinfrastruktur erwartet, muss Rahmenbedingungen schaffen, die Investitionen ermöglichen. Der vorliegende Entwurf leistet genau das nicht. Man sollte sich nicht wundern, wenn Investitionen ausbleiben", sagt Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des Vorstands der Thüga AG.
3,76 Prozent treffen auf mehr als 4 Prozent Finanzierungskosten
Problematisch ist die Berechnung der Fremdfinanzierungskosten: Für den Fremdkapitalanteil der bestehenden Gasnetze unterstellt die BNetzA einen Zinssatz von 2,43 Prozent. Tatsächlich liegen die Finanzierungskosten für neue Bankdarlehen derzeit deutlich darüber. Die BNetzA betrachtet bei ihrer Berechnung die Zinsentwicklung der vergangenen sieben Jahre und schreibt das Ergebnis für die Zukunft fest. Damit werden sowohl steigende wie sinkende Finanzierungskosten nur mit erheblicher Verzögerung berücksichtigt. Die Finanzierung von Netzinvestitionen funktioniert mit vergleichsweise kurzen Zinsbindungen. Das heißt: Gerade die in der Niedrigzinsphase aufgenommenen Kredite stehen jetzt zur Refinanzierung an.
"Die BNetzA rechnet mit einem Zinssatz aus der Vergangenheit und schreibt ihn für die Zukunft fest. Hier liegt das Kernproblem. Gerade in einem Umfeld steigender Zinsen lassen sich Netze nicht mit Finanzierungskonditionen der Vergangenheit bauen. Das ist wirtschaftlich nicht tragfähig", so Alsheimer. Die Folge: Die Erlöse der Netzbetreiber reichen zunehmend nicht aus, um ihre tatsächlichen Finanzierungskosten angemessen abzubilden. Bereits getätigte Investitionen werden damit wirtschaftlich entwertet.
Ein weiteres Problem liegt aus Sicht der Thüga in einer falschen Risikoeinschätzung: Die BNetzA senkt den Eigenkapitalzinssatz insbesondere mit Verweis auf ein vermeintlich geringeres Risiko von Gasnetzen. Das entspricht nicht der Realität. Politische Ziele, gesetzlicher Rahmen und ökonomische Voraussetzungen weisen in eine andere Richtung: Gasnetze müssen weiterhin sicher betrieben und zugleich für neue Energieträger wie Biomethan und Wasserstoff weiterentwickelt werden. Das erfordert Investitionen - und eine Regulierung, die diese auch wirtschaftlich ermöglicht.
Investitionen werden im Interesse von Kommunen und Kunden getätigt
Viele dieser Investitionen werden im Interesse von Kommunen und Kunden getätigt, um Versorgungssicherheit und eine leistungsfähige Infrastruktur zu gewährleisten. "Wenn Investitionen nicht mehr auskömmlich verzinst werden, leidet das Vertrauen in die Verlässlichkeit des deutschen Regulierungsrahmens. Kapital wird dann dorthin fließen, wo die Rahmenbedingungen verlässlicher sind. Das kann nicht im Interesse der Kommunen und ihrer Kunden sein", sagt Alsheimer.
Viele Verteilnetzbetreiber befinden sich in kommunalem Eigentum. Eine unzureichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals trifft deshalb nicht nur die Unternehmen selbst, sondern entwertet kommunales Vermögen. Gleichzeitig sinkt die Innenfinanzierungskraft der Netzbetreiber.
Weniger Erdgas heißt nicht: keine Gasnetze mehr
Thüga warnt davor, den absehbaren Rückgang des Erdgasverbrauchs mit einem Ende der Gasinfrastruktur gleichzusetzen. Die Netze müssen bis zu ihrer Stilllegung sicher betrieben und instandgehalten werden. Gleichzeitig müssen Investitionen in ihre Transformation möglich bleiben - etwa für die Nutzung von Biomethan und Wasserstoff.
"Gasverteilnetze sichern neben der heutigen Versorgung Innovationen der Zukunft: Zugang zum Wasserstoffkernnetz für regionale Abnehmer, Biogas, dezentrale Elektrolyseure und Speicher sowie Versorgung von Wärmenetzen. Daher gefährdet der Verzinsungsentwurf der Bundesnetzagentur wesentliche Dekarbonisierungsprojekte und entscheidende Elemente der Energiewende", sagt Marcus Böske, Geschäftsführer der Energie Südbayern GmbH in München.
Gerade angesichts der aktuellen Bedrohungslage ist eine resiliente Energieinfrastruktur ein zentraler Faktor für die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Was bei Gas beginnt, könnte bei Strom zum Problem werden
Thüga sieht zudem die Gefahr, dass die Methodik der BNetzA bei der nächsten Festlegung auch auf die Stromverteilnetze übertragen wird. Dort sind in den kommenden Jahren Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe erforderlich - unter anderem für erneuerbare Energien, Speicher, Wärmepumpen, Elektromobilität und neue industrielle Verbraucher, die über einen Ausbau der Stromnetze ins Gesamtsystem integriert werden.
"In allen Branchen ist sichtbar, dass erwartete Investitionen ausbleiben, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür nicht stimmen. Das gilt auch für die Energieinfrastruktur. Die Transformation der Energieversorgung findet nicht in Gesetzen oder behördlichen Vorstellungen statt, sondern in den Netzen vor Ort", erklärt Arnt Meyer, Geschäftsführer der RhönEnergie Fulda GmbH.
Thüga fordert Kurskorrektur
Thüga fordert die BNetzA auf, Methodik und Höhe der Kapitalverzinsung zu überprüfen und die tatsächlichen Finanzierungskosten sowie das Risiko der Netzbetreiber angemessen zu berücksichtigen.
"Deutschland braucht mehr und nicht weniger Investitionen in seine Energieinfrastruktur. Wir brauchen eine Regulierung, die dieses Ziel ermöglicht und nicht wirtschaftlich unattraktiv macht. Regulierung darf kein Investitionshemmnis werden", so Alsheimer.
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