Wolfram-Superzyklus:
China kontrolliert 82 % – dieser Explorer könnte Amerikas Antwort sein
Anzeige
POLITIK/ROUNDUP

Bundesregierung will Drohnenabwehr bis Jahresende ausbauen 08.10.2025, 14:55 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Rheinmetall 1.401,60 EUR -2,26 % TTMzero RT

BERLIN (dpa-AFX) - Nach Drohnensichtungen und Sperrungen von Flughäfen auch in Deutschland hat die Bundesregierung Pläne für eine verbesserte Drohnenabwehr konkretisiert: Noch in diesem Jahr sollen die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergänzt werden. Auch ein geplantes Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern soll noch in diesem Jahr in Betrieb gehen. Beides kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin auf Nachfrage von Journalisten an.

Merz: Drohnenvorfälle bedrohen unsere Sicherheit

Das Bundeskabinett hatte zuvor den Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz beschlossen, das neben Befugnissen zur Drohnenabwehr eine deutliche Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei vorsieht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte sich auf der Plattform X unter anderem mit den Worten: "Die Drohnen-Vorfälle bedrohen unsere Sicherheit. Das lassen wir nicht zu. Wir stärken die Kompetenzen der Bundespolizei: Damit Drohnen künftig schneller aufgespürt und abgewehrt werden können."

Dobrindt nannte die Reform des Bundespolizeigesetzes, die noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat braucht, einen großen Wurf. Drohnen kommen in dem gut 30 Jahre alten Gesetz bisher gar nicht vor. Mit neuen Paragrafen soll nun rechtlich klar definiert werden, dass die Bundespolizei in ihren Zuständigkeitsbereichen (zum Beispiel Flughäfen und Bahn-Infrastruktur) Drohnen abwehren und auch selbst Drohnen ("mobile Sensorträger") einsetzen kann, zum Beispiel bei Demonstrationen.

Abwehrzentrum soll Kompetenzen bündeln

Das von Dobrindt geplante Drohnenabwehrzentrum soll laut Bundesinnenministerium die Kompetenzen von Bund, Ländern und der Bundeswehr bündeln. Ziel sei es, die polizeiliche und militärische Drohnenabwehr noch enger zu verzahnen und neue Abwehrfähigkeiten zu entwickeln. Die Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei solle im Wettlauf zwischen Drohnenbedrohung und Abwehr immer mit den neuesten Technologien ausgestattet werden, hatte der Minister bereits angekündigt.

Darüber hinaus ist auch noch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes geplant, um es der Bundeswehr rechtlich zu ermöglichen, Amtshilfe bei Drohnengefahr zu leisten, etwa wenn militärische Drohnen in großer Höhe geortet werden.

Der Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes enthält neben den Neuregelungen zu Drohnen weitere Änderungen:

* Auch die Bundespolizei soll künftig Telefone abhören sowie Standort- und anderen Nutzerdaten erheben dürfen, etwa um die Einreise von Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken.

* Sie soll vollziehbar Ausreisepflichtige festhalten dürfen, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgreift, so dass sie nicht wieder untertauchen können.

* Zudem bekommt die Bundespolizei das Recht "stichprobenartige und anlasslose Kontrollen" in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchzuführen.

Gewerkschaft der Polizei zufrieden, aber ...

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Pläne. GdP-Chef Jochen Kopelke sprach von einem modernen Gesetz, "das für uns in der Polizei neue Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung bietet und die Kriminalitätsbekämpfung verbessert".

Der für die Bundespolizei zuständige GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf wies beim Thema Drohnenabwehr aber darauf hin, dass es der Bundespolizei noch in ausreichendem Maße an der Technik fehle. "Wir haben bereits jetzt vereinzelt Störsende-Technik, aber noch nicht flächendeckend", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Bundesinnenminister müsse finanziell nachlegen, so dass die Anschaffung vorangehen könne.

Linke warnt vor "Überwachungsstaat"

Kritik an den Gesetzesplänen kam von der Linken: "Überwachung von Telekommunikation, Zugriff auf Fluggastdaten, Aufenthaltsverbote - der Gesetzentwurf liest sich wie eine Anleitung zum Überwachungsstaat. Damit wird keine Sicherheit geschaffen, sondern es kommt zu einer Aushöhlung von Grund- und Freiheitsrechten", sagte Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium und ist zuständig für die Grenzsicherung, für die Sicherheit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und von Bundesorganen, wie dem Bundeskanzleramt. Sie leistet außerdem Amtshilfe, wenn Landesbehörden darum bitten./jr/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,74
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 3,08
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW5RFH GW1QPM. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer