Anzeige
+++RE-RATING VORAUS?: 15 MIO. RAISE, NASDAQ & TRUMPS ORDER – UND KEINER SCHAUT HIN? 15 MIO. RAISE, NASDAQ & TRUMPS ORDER – UND KEINER SCHAUT HIN?+++
Pressestimme

'Badische Zeitung' zu Urteil zur Grundsteuer 21.05.2026, 05:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

"Badische Zeitung" zu Urteil zur Grundsteuer:

"Dass der Bundesfinanzhof das baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht gekippt hat, ist keine Überraschung. (.) Das Argument, bei der Steuerberechnung werde zu stark pauschalisiert und zu wenig auf jedes einzelne Grundstück geschaut, zog in beiden Fällen nicht. (.) Den entscheidenden Unterschied, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland die Bebauung außen vor lässt, hat der Bundesfinanzhof zu wenig berücksichtigt. Nicht nur widerspricht es dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, wenn es für die Steuerhöhe keine Rolle spielt, ob eine Luxusvilla, ein Hochhaus oder ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück steht. Sondern wird die Grundsteuer als eine Art Gegenleistung für Kosten gesehen, die der Kommune durch das Grundstück entstehen. Je größer das Haus, desto mehr Nutznießer der kommunalen Infrastruktur - das sollte sich in der Steuer niederschlagen. Sonst werden ausgerechnet im Land der Häuslebauer eben jene über Gebühr belastet."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 20:06 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 19:38 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:58 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:40 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer