ROUNDUP 2

Frachter-Untergang mit Tausenden VW-Autos - Wer zahlt? 02.07.2025, 15:15 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Volkswagen (VW) Vz 86,28 EUR -1,66 % TTMzero RT

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Tausende VW -Autos sanken im Februar 2022 mit dem Autofrachters MS "Felicity Ace" nach einem Brand. Nun soll geklärt werden: Wer kommt für den Verlust auf? Vor dem Landgericht Braunschweig hat dazu die Verhandlung einer Schadenersatzklage begonnen.

Die Eigentümerin und Reederei des Schiffes sowie Versicherungen machen eine Lithium-Batterie eines Porsche Taycan für das Feuer verantwortlich. Die Batterie des Elektroautos soll sich an Bord des Schiffes aufgrund eines technischen Defektes selbst entzündet haben. Porsche und Volkswagen bestreiten das. "Volkswagen hält die Vorwürfe für unbegründet und wird sich energisch verteidigen", sagte ein Unternehmenssprecher.

Was brannte zuerst?

Die Klage richtet sich neben Porsche auch gegen die Volkswagen Konzernlogistik. Die Kläger fordern Schadenersatz im dreistelligen Millionenbereich - die genaue Höhe ist strittig. Auf Kläger-Seite steht unter anderem die japanische Reederei Mitsui O.S.K. Lines , die laut dem Vorsitzenden Richter sehr erfahren im Bereich Autotransporte ist. Ähnliche Verfahren laufen auch vor Gerichten in Stuttgart und Panama.

Im Kern stellt sich unter anderem die Frage, ob ein Auto den Brand auslöste oder ob Autos durch ein Feuer in Brand geraten seien, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Michael Groß. "Was ist Henne und was ist Ei?". Beide Seiten stritten sich dazu bereits zu Beginn der Verhandlung etwa darüber, auf welchem Schiffsdeck der Brand ausbrach und wie vertrauenswürdig bisherige Aussagen der Matrosen seien.

Fraglich ist auch, wer welches Wissen hatte. "Wer hatte einen Wissensvorsprung?", fragte der Vorsitzende Richter. Dabei geht es darum, ob die Reederei bessere Sicherheitsvorkehrungen hätte treffen müssen. Oder ob Volkswagen die Reederei besser über mögliche Gefahren der Autos hätte informieren müssen.

Die Volkswagen-Seite sagt, die Reederei sei über die Transportware und die Gefahren bestens informiert gewesen. Die Kläger verweisen unter anderem darauf, dass in den Porsche Taycans neuartige Batterien verbaut waren, auf die man nicht vorbereitet war.

Autofrachter sank vor den Azoren

Das Spezialschiff war auf dem Weg von Emden in die USA mit 3.928 Autos - größtenteils Neuwagen von VW-Marken wie Audi, Bentley, Lamborghini, Seat und eben Porsche. Darunter waren auch 100 Porsche-Elektroautos vom Typ Taycan. Auf Höhe der Azoren geriet es am 16. Februar 2022 in Brand, sechs Tage nach der Abfahrt in Emden. Verletzt wurde dabei niemand: Eine Stunde nach Erkennen des Feuers wurde das Schiff evakuiert. Einen halben Monat später sank es bei einem Abschleppversuch 15 Kilometer südlich der Azoren.

Die beiden Parteien haben bis zum 8. Oktober Zeit für eine erste Stellungnahme. Anschließend sollen sie erneut mehrere Wochen Zeit bekommen, sich zu den unterschiedlichen Positionen zu äußern. Zeugen sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt gehört werden. Zuerst sollen Sachverständige zu Wort kommen. Das Schiff selbst kann nicht bei der Aufklärung des Falls helfen - es liegt auf mehr als 3.000 Metern Tiefe.

Entscheidend dürfte daher werden, wie exakt es den Klägern gelingt, den vorgeworfenen technischen Defekt an dem Porsche Taycan zu erläutern. Die Hürden in dem Verfahren seien hoch, sagte der Vorsitzende Richter. Auch die Kläger-Seite räumte ein, dass das Risiko in dem Verfahren für sie hoch sei. Die beiden Parteien können sich auch jederzeit außergerichtlich einigen.

Was besserer Schutz möglich?

Im Vortrag des Vorsitzenden Richters wurde auch deutlich, dass technisch auf dem Schiff nicht alles reibungslos verlief. So habe etwa die Löschanlage nicht richtig ausgelöst. Die Volkswagen-Seite ist der Auffassung, dass diese den Brand hätte ausbremsen können, um das Schiff in einen Hafen zu steuern. Auch stellten die Anwälte die Sicherheitsabläufe an Bord des Schiffes infrage. Die Kläger halten dagegen, dass die verbaute Schaumlöschanlage ohnehin nicht auf Brände von E-Auto-Batterien ausgelegt sei. Denn: Zwar würden E-Autos nach Stand der Wissenschaft seltener brennen. Dafür aber heftiger.

Versicherer fordern bessere Löschanlagen

Nach dem verheerenden Brand auf dem Frachter hatte etwa der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits bessere Löschanlagen auf solch riesigen Transportschiffen gefordert. "Bei Warenwerten bis zu 500 Millionen Euro an Bord sollte bei diesen Schiffen in mehr Sicherheit investiert werden", sagte damals der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen./xma/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,41
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 1,20
Hebel: 6
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MN9AUX MN4HGX. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer