ROUNDUP 2/Mindestlohn-Betrug

DGB berechnet 64 Milliarden Euro Schaden 10.08.2026, 14:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(neu: Stellungnahmen des Arbeits- und des Finanzministeriums ergänzt.)

BERLIN (dpa-AFX) - Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte, Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet. Die DGB-Berechnungen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lässt Zweifel an der Berechnungsgrundlage anklingen, betont aber auch: "Verstöße sind nicht akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden."

Auch die Bundesregierung nimmt das Thema nach eigenen Angaben ernst. "Die Umgehung des Mindestlohns ist kein Kavaliersdelikt, dem gehen wir nach", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums in Berlin. Zuständig für Gegenmaßnahmen sei Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die dem Bundesfinanzministerium untersteht. Die FKS sei in der laufenden Legislaturperiode gestärkt worden, sagte eine Sprecherin. "Uns ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass der Mindestlohn da eingehalten wird."

Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde ist eine allgemeine Untergrenze, die nur in Ausnahmen unterschritten werden darf, zum Beispiel bei Praktikanten. Laut DGB arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen in der Praxis nicht alle auf den vollen Stundensatz, etwa weil Arbeitszeiten nicht voll bezahlt werden.

Zwei Millionen Menschen mit Einbußen

Nach Berechnungen des DGB betrifft das seit Einführung des Mindestlohns durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. Die Gewerkschafter beziehen sich auf das sogenannte Sozioökonomische Panel - eine jährliche Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab, bei wie vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.

Auf dieser Grundlage kommt die DGB-Rechnung für den Zeitraum von zehn Jahren von 2015 bis 2024 auf die Gesamtsumme von rund 64 Milliarden Euro. Rund 35 Milliarden Euro hätten demnach den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eigentlich zusätzlich zugestanden. 22 Milliarden Euro entgingen dieser Rechnung zufolge den Sozialkassen, 7 Milliarden Euro Einkommensteuer dem Fiskus.

"Kein Kavaliersdelikt"

Der DGB stellt dies in Beziehung zu geplanten Sparmaßnahmen bei den Sozialversicherungen und erhebt den Vorwurf: "Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen." DGB-Vize Stefan Körzell forderte: "Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub konsequent bekämpfen, statt die Rechnung denjenigen aufzubürden, die jeden Tag arbeiten und trotzdem oft kaum über die Runden kommen."

Die BDA betont auf dpa-Anfrage: "Arbeitgeber stehen zum gesetzlichen Mindestlohn." Doch sei bei der Bewertung der Zahlen "Sorgfalt geboten". Befragungsdaten könnten ungenau sein, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt erfasst werden. "Die Zollprüfungen zeigen: Wo der Mindestlohn nicht gezahlt wird, muss der Staat handeln. Gleichzeitig hat die politisch veranlasste, überproportionale Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 den wirtschaftlichen Druck auf viele Betriebe deutlich verschärft."

Tausende Ermittlungsverfahren

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft jährlich Zehntausende Firmen auch auf Einhaltung des Mindestlohns. 2024 wurden nach Angaben aus dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission knapp 6.200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Insgesamt wurden 2024 dem Bericht zufolge 25,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.

Der DGB beklagt jedoch, die Kontrollbehörden seien chronisch unterbesetzt. Statistisch gesehen werde jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Das schrecke nicht ab. Außerdem seien bei der FKS 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen nicht besetzt - eine Angabe, die so auch im Bericht der Mindestlohnkommission steht.

"Komplexe Begehungsweisen"

Die Generalzolldirektion in Bonn erklärt auf Nachfrage, die FKS folge dem Grundsatz "Qualität vor Quantität": weniger, aber gezieltere Kontrollen, die letztlich mehr "substanzielle Ermittlungsverfahren" brächten. "Die FKS ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gut aufgestellt und arbeitet erfolgreich", betont die Behörde. Die Bediensteten seien gut geschult, um "komplexe Begehungsweisen" zu erkennen.

Worauf die Kontrolleure laut Zolldirektion stoßen: fehlende oder unrichtige Angaben zu Arbeitszeiten; Arbeitskräfte, die fälschlich als Praktikanten bezeichnet werden; Bereitschafts- oder Rüstzeiten und Leerfahrten, die nicht bezahlt werden; und sogar einvernehmliche Absprachen mit Arbeitgebern zu Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, auf die Arbeitnehmer aus Angst um den Job eingehen.

Wo ist die Lösung?

Die Arbeitgeberverbände sehen es so: "Der beste Weg, die Nichteinhaltung des Mindestlohns einzudämmen, ist eine Mindestlohnpolitik mit Augenmaß und wirtschaftlicher Vernunft." Wer den Mindestlohn von der wirtschaftlichen Realität entkoppele, gefährde letztlich Beschäftigung. Der DGB hält dagegen: "Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Lohndumping - aber er ist nicht das Maß aller Dinge. Dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer