Die Energie-Wende eskaliert:
Lithium zieht an, und American Critical sitzt genau darauf
Anzeige
ROUNDUP 2

Muschel-Drohung gegen Trump? Neue Anklage gegen Ex-FBI-Chef 29.04.2026, 07:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der frühere FBI-Chef James Comey ist wegen eines Instagram-Posts mit zu vier Zahlen zusammengelegten Muscheln am Strand angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, damit wissentlich eine Morddrohung gegen Präsident Donald Trump verbreitet zu haben.

Comey hatte im Mai 2025 ein Bild von Muscheln auf Instagram hochgeladen, die die Zahlen "86 47" formten. Trump, der 47. Präsident der USA, und dessen Unterstützer interpretierten dies als Aufruf zu einem Attentat. Comey bestritt, dass es sich um einen Gewaltaufruf gehandelt habe.

Es ist bereits das zweite Mal, dass Trumps Justizministerium eine Klage gegen Comey vorantreibt. Nach der neuen Anklage zeigte sich Comey kämpferisch. "Ich bin immer noch unschuldig, ich habe immer noch keine Angst", sagte er in einer kurzen Videobotschaft auf der Plattform Substack. Auch glaube er weiterhin an die Unabhängigkeit des Gerichtssystems. "Also, dann los", fügte er hinzu. Von Fernsehsendern wie CNN und MSNOW befragte Rechtsexperten zeigten sich überzeugt, dass die Anklage vor Gericht nicht standhalten werde.

Bis zu zehn Jahre Haft

Dem ehemaligen FBI-Direktor drohe bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren, sagte der geschäftsführende Justizminister Todd Blanche bei einer Pressekonferenz. Er machte auf Nachfragen keine Angaben dazu, wie die Ankläger beweisen wollen, dass Comey böswillige Absichten gehabt habe - und warum die Ermittlungen fast ein Jahr andauerten.

Blanche war einst Staatsanwalt in New York und später ein persönlicher Anwalt Trumps. Nach dessen Wiederwahl wurde er Vize-Justizminister. Blanche übernahm das Amt zuletzt kommissarisch, nachdem seine Vorgängerin Pam Bondi von Trump gefeuert wurde. Einigen US-Medienberichten zufolge war Trump über den schleppenden Verlauf von Verfahren gegen politische Widersacher wie Comey frustriert.

Comey bestritt Gewaltdrohung

Dem Wörterbuch Merriam-Webster zufolge handelt es sich bei "86" um einen veralteten Ausdruck, der unter anderem "abweisen" oder "entfernen" bedeutet. Es ist etwa in Restaurants ein Code für Fälle, in denen ein Produkt ausverkauft ist. Der Anklage zufolge steht die Zahl in Kombination mit der "47" für eine ernst gemeinte Absicht, Trump Schaden zuzufügen.

Comey löschte den Post nach Kritik und schrieb später auf Instagram, er habe in der Muschelformation lediglich eine politische Botschaft gesehen. Dass er damit zu Gewalt gegen Trump aufrufen wollte, wies er zurück. "Mir war nicht bewusst, dass manche Leute diese Zahlen mit Gewalt assoziieren", schrieb er.

Die Ankläger werden in dem Verfahren vor der Herausforderung stehen, Comey eine eindeutige Absicht bei einer Drohung gegen Trump nachzuweisen. Früheren Angaben des Ex-FBI-Direktors zufolge entdeckte er die aus Muscheln gebildeten Zahlen bei einem Strandspaziergang.

Zweiter Anlauf gegen Comey

Im November hatte ein Bundesgericht eine Anklage gegen den Kritiker von Präsident Trump mit anderen Vorwürfen abgewiesen. Das Gericht begründete dies in seiner Entscheidung damit, dass die mit dem Verfahren befasste Staatsanwältin durch das US-Justizministerium nicht hätte ernannt werden dürfen. Sie war kommissarisch auf den Posten gesetzt worden, nachdem der vorige Amtsinhaber Medienberichten zufolge zu dem Schluss gekommen war, dass die vorgelegten Beweise gegen Comey nicht für eine Anklage reichten.

Trump hatte Comey in seiner ersten Amtszeit im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu russischer Einflussnahme auf die US-Wahlen 2016 gefeuert. Das FBI hatte damals mögliche Verbindungen zwischen Moskau und Mitgliedern aus Trumps Wahlkampfteam untersucht. Trump beharrt darauf, dass es keine Grundlage für die Ermittlungen gegeben habe und sie von seinen politischen Gegnern vorangetrieben worden seien.

Ähnliche Fälle folgenlos

Politische Beobachter in den USA verwiesen auch auf andere Fälle, in denen ähnliche Zahlenbotschaften folgenlos blieben. So veröffentlichte der rechte politische Aktivist Jack Posobiec im Januar 2022 beim damaligen Kurznachrichtendienst Twitter einen Beitrag, der nur aus der Zahlenkombination "86 46" bestand. Trumps Vorgänger, der Demokrat Joe Biden, war der 46. Präsident der Vereinigten Staaten. Die demokratische Gouverneurin von Michigan, Gretchen Whitmer, sorgte bereits im Präsidentschaftswahlkampf 2020 für Kritik, weil in einem Fernsehinterview in ihrem Büro die Zahlen "86 45" zu sehen waren. Darauf angesprochen, sagte Blanche, jeder Fall sei unterschiedlich.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Ölpreis zieht an - Trump droht dem Iran erneut Hauptdiskussion
2 Zahl der Geburten in Deutschland auf niedrigstem Stand der Nachkriegszeit Hauptdiskussion
3 KI-Nutzung in Deutschland nimmt rasant zu Hauptdiskussion
4 Klingbeil plant härtere Gangart gegen Steuerbetrüger Hauptdiskussion
5 Freiheitspreis für Waigel - Verleihung am Tegernsee Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer