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VW-Abgasaffäre ohne Ende - Worum geht es noch vor Gericht? 14.04.2026, 15:27 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Continental 75,13 USD +1,90 % Nasdaq OTC
Volkswagen (VW) Vz 101,67 USD -1,68 % Nasdaq OTC
Porsche Holding SE 37,43 USD +4,46 % Nasdaq OTC

(neu: mit Informationen vom Prozessauftakt - 5. und 9 Absatz neu.)

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Mehr als zehn Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei Volkswagen DE0007664039 ist die juristische Aufarbeitung längst nicht beendet. Am Landgericht Braunschweig hat nun der dritte große Betrugsprozess gegen fünf Angeklagte im Zusammenhang mit Manipulationen an Autos von VW DE0007664039 begonnen. Was wird dabei genau verhandelt? Wird es wieder lange dauern? Und welche Bedeutung hat das alles überhaupt noch?

Dritter Prozess mit fünf Angeklagten

Zum dritten Mal kommt ein Prozess zum VW-Dieselskandal mit mehreren Angeklagten vor eine Braunschweiger Strafkammer. Betroffen sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter von Volkswagen und einem Zulieferer, wie das Gericht vorab mitteilte. Ihnen wird unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen, und es drohen mehrjährige Haftstrafen. (Az.: 14 KLs 411 Js 13746/21 (33/21))

Wie in den beiden vorherigen Prozessen geht es um die sogenannte Abschaltsoftware, mit der Millionen Fahrzeuge von Volkswagen-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte anzeigten als im realen Betrieb. Für die Käufer soll ein Milliardenschaden entstanden sein.

Die Angeklagten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in teils unterschiedlichen Zeiträumen die Software mitentwickelt oder ihre Entwicklung anderweitig unterstützt haben. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie dem Unternehmen möglichst hohe Gewinne verschaffen wollten, um davon über Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Verlesung der knapp zweistündigen Anklage wurde am Dienstag die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um sogenannte Rechtsgespräche zu führen. Dabei soll das rechtlich sehr komplexe Verfahren erörtert werden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Im Anschluss werde die Öffentlichkeit über den wesentlichen Inhalt und die Ergebnisse informiert.

Verurteilte sehen sich als Bauernopfer - Winterkorn-Verfahren offen

Im Mai 2025 war nach mehreren Jahren Verhandlung der erste Betrugsprozess in Braunschweig mit einem Urteil zu Ende gegangen. Zwei der vier Angeklagten erhielten Haft-, die anderen beiden Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich aber als Bauernopfer und gingen in Revision. Eine Entscheidung dazu ist nicht absehbar, bis zum möglichen Haftantritt dürfte es daher auch noch lange dauern.

In diesem ersten Prozess war ursprünglich auch Ex-VW-Boss Martin Winterkorn angeklagt. Sein Verfahren wurde aber aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und ist inzwischen wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Vor Gericht hatte Winterkorn jegliche strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen.

Seit November 2025 läuft in Braunschweig ein zweiter Betrugprozess gegen ebenfalls fünf Angeklagte, dabei handelt es sich zum Teil um ehemalige Führungskräfte des Autobauers. Den vier Männern und einer Frau wird unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Auch für dieses Verfahren sind bis mindestens Ende 2026 unzählige Verhandlungstage angesetzt.

Nach dem Auftakt in den dritten Betrugsprozess in Braunschweig stehen dort noch zwei weitere Verfahren aus. Davon sind nach Angaben des Gerichtssprechers sieben beziehungsweise neun Angeklagte betroffen.

Ex-Audi-Chef Stadler verurteilt

Das erste deutsche strafrechtliche Urteil im Dieselskandal fiel in München gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und zwei Mitangeklagte. Stadler wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Diese Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

In den USA, wo der Skandal 2015 durch eine "Notice of Violation" von der US-Umweltbehörde EPA öffentlich gemacht wurde, zahlte VW mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen. Dort wurden schon vor mehreren Jahren lange Gefängnisstrafen gegen frühere VW-Mitarbeiter verhängt.

Branchenexpertin sieht komplexe Schuldfrage

Die jahrelangen Gerichtsverfahren zeigen nach Einschätzung von Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, wie komplex die Schuldfrage ist. Sie gehe davon aus, dass sich sowohl die Strafprozesse als auch das Investorenverfahren um Schadenersatz in Milliardenhöhe lange hinziehen werden, sagte Wisbert der Deutschen Presse-Agentur.

Während sich Volkswagen mit Blick auf die Strafprozesse betont unbeteiligt gibt, bleibt der von Wisbert genannte Anlegerprozess hochrelevant für den Konzern. In dem Verfahren gegen den Volkswagen-Konzern und die Dachholding Porsche SE DE000PAH0038 wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach der Dieselgate-Affäre Kursverluste erlitten.

Anlegerprozess mit Streitwert in Milliardenhöhe

Für diesen Musterprozess sind rund 2.000 Verfahren mit etwa 3.400 Klageparteien und einem Streitwert von rund 4,3 Milliarden Euro ausgesetzt, wie eine OLG-Sprecherin zusammenfasst. Allein in diesem Verfahren seien schon rund 4.200 Seiten Protokollschriften erstellt worden. Der nächste Termin ist am 12. Mai geplant.

Branchenexpertin Wisbert verweist auf die größere Bedeutung dieses Verfahrens, weil damit noch eventuelle Zahlungen und Vergleiche im Raum stehen, deren finanzielle Rückstellungen die Bilanz belasten. "Die anhaltenden Gerichtstermine zeigen aber übergeordnet, dass der Dieselskandal eine langfristige Altlast des Konzerns ist und damit auch ein relevanter Reputationsfaktor", sagte Wisbert.

Auch Zulieferer wie Continental DE0005439004 betroffen

Ein Beispiel dafür, wie nachhaltig einer der größten deutschen Wirtschaftsskandale nicht nur für VW nachwirkt, ist ein geplanter Prozess gegen vier frühere Führungskräfte von Continental in Hannover. Die Angeklagten dort sollen zu rund drei Millionen Betrugsfällen in mittelbarer Täterschaft Beihilfe geleistet haben, wie es aus dem Gericht in Hannover heißt.

Schneller dürfte auch dieser nachgelagerte Prozess in der niedersächsischen Landeshauptstadt nicht ablaufen. "Die Strafkammer wird alle relevanten Beweise selbst erheben und würdigen müssen", begründet ein Gerichtssprecher. Auch die Richter dort müssten die Haupttaten - also den mutmaßlich durch VW-Angehörige begangenen Betrug - selbst aufklären.

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