Deal seines Lebens:
Crypto.com öffnet die Tür zum US-Milliardenmarkt
Anzeige
ROUNDUP/Allianz

Betriebsrente ist beliebteste Zusatzleistung im Job 07.07.2026, 16:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Betriebsrente erfreut sich bei Arbeitnehmern größter Beliebtheit - und auch für Unternehmen ist die firmeninterne Altersvorsorge laut einer Allianz-Umfrage Mittel der Wahl bei den Zusatzleistungen für die Belegschaft. Bei der Befragung von 1.073 Beschäftigten zur attraktivsten Zusatzleistung des Arbeitgebers landete die Betriebsrente auf Platz eins. Und auch bei der gleichzeitigen Erhebung unter den Führungskräften und Personalverantwortlichen in 162 Unternehmen zu den wichtigsten Bestandteilen eines Benefit-Pakets stand die Betriebsrente auf dem ersten Rang.

Großunternehmen bieten meist Betriebsrente - kleinere Firmen nicht

Allianz Pension Partners - eine Gesellschaft der Allianz Lebensversicherung - führte die Erhebung über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis Ende April durch, Anlass war die Rentendebatte. Nach Zahlen der Alterssicherungskommission des Bundes gibt es in Sachen Betriebsrente ein erhebliches Gefälle zwischen großen Unternehmen auf der einen und kleinen und mittleren Firmen auf der anderen Seite: Demnach bieten 86 Prozent der Großunternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Betriebsrente, in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern sind es dagegen nur 25 Prozent.

Niedrigverdiener bekommen häufig auch keine Betriebsrente

In den unteren Gehaltsgruppen mit einem Bruttolohn bis zu 2.500 Euro hat laut Kommission nur rund ein Drittel der Beschäftigten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Kommission hatte auch die Stärkung der Betriebsrente in ihre 33 Vorschläge für eine Rentenreform aufgenommen, allerdings in eher unverbindlicher Form. So empfiehlt die Kommission einen "Sozialpartnerdialog" noch in diesem Jahr, der dann konkrete Schritte erarbeiten könnte.

Abgesehen vom Geld: Auch das Heimbüro ist populär

In der Allianz-Umfrage waren sich Beschäftigte und Vorgesetzte noch in einem weiteren Punkt einig: Zweitbeliebteste Zusatzleistung ist flexible Arbeitszeitgestaltung. Dazu zählen die Möglichkeit, im Heimbüro zu arbeiten, aber auch Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit. Erst auf Platz drei gab es einen Unterschied: Die Führungskräfte nannten das Gesundheitsmanagement - beispielsweise Gesundheitschecks oder Fitnessstudio, während den befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine betriebliche Krankenversicherung lieber war.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer