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'Chatkontrolle' vor Comeback? Eilverfahren im EU-Parlament 07.07.2026, 15:00 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Messengerdienste könnten in der EU früher als erwartet wieder eine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung privater Kommunikation im Kampf gegen Kinderpornografie bekommen. Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, noch diese Woche per Eilverfahren über eine Ausnahme von Datenschutzregeln für die sogenannte Chatkontrolle abzustimmen.

Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung am Donnerstag keine absolute Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag doch noch angenommen. Dafür könnte sprechen, dass nur 304 Abgeordnete gegen das Eilverfahren stimmten und 331 dafür. Allerdings gaben auch nur 646 der 719 Abgeordneten eine Stimme ab. Zudem enthielten sich 11 Abgeordnete.

Sollte sich das Parlament nicht mit absoluter Mehrheit gegen das Vorhaben aussprechen, müssten lediglich noch die Mitgliedsländer final zustimmen - in der Regel eine Formalie. Die Ausnahme würde es den Anbietern von Online-Kommunikation wieder erlauben, bis April 2028 auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Das Europaparlament hatte das Vorhaben vor über drei Monaten eigentlich abgelehnt.

Was die EU-Regelung gegen Kinderpornografie bringen soll

Ziel der Übergangsregelung ist es, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft US5949181045 und Google US02079K1079 konnten in der Vergangenheit etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen zu melden. Damit das trotz strenger EU-Datenschutzregeln möglich war, gab es bis April noch eine Ausnahmeregelung.

Ende März war die Parlaments-Abstimmung über eine erneute Verlängerung dieser Ausnahme aber gescheitert, da nach dem Willen eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten. Diese Position hatten die Parlamentarier auch schon bei einer Abstimmung Anfang März vertreten. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen, weshalb in Verhandlungen mit dem Parlament auch keine Einigung gefunden werden konnte.

Überraschende Kehrtwende des Parlaments?

Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Der Fokus lag zuletzt stattdessen auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsreglung ablösen sollte.

Doch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte überraschend neue Dynamik in die Debatte, als sie sich beim EU-Gipfel Mitte Juni dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber abzustimmen.

Hitzig geführte Debatte: Kinderschutz vs. Datenschutz

In der Praxis ist das Vorgehen durchaus unüblich und sorgt für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. "Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen", teilte sie mit.

Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang sei beispiellos und missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Eine weitere Sorge der Gegner des Vorhabens: In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag könnten die nötigen Gegenstimmen allein deshalb ausbleiben, weil zu viele Abgeordnete gar nicht erst anwesend sind.

Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren zuvor in einem Brief an Parlamentspräsidentin Metsola als unzulässig kritisiert und forderten die maltesische Politikerin auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben seit Jahren verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern.

Dagegen argumentieren besonders Politiker von CDU und CSU, die Rechtslücke gefährde das Wohl der Kinder. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) forderte mit Blick auf die Abstimmung diese Woche, die Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen. "Das hilft, Täter dingfest zu machen, die weitere Verbreitung solcher entsetzlicher Darstellungen zu bekämpfen und Straftaten an Körper und Seele von schutzlosen Kindern zu verhindern", teilte sie mit. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im März gesagt, das Auslaufen der Übergangsreglung sei ein "schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder".

Die Internet-Riesen selbst bemängeln die fehlende Rechtsgrundlage ebenfalls. Google, Meta US30303M1027, Microsoft US5949181045 und Snap US83304A1060 hatten angekündigt, bei ihren Messengerdiensten trotzdem weiterhin freiwillige Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen.

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