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ROUNDUP/Digitale Flugabfertigung

Bundesrat macht den Weg frei 10.07.2026, 12:59 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Flughäfen können künftig eine komplett digitale Abfertigung anbieten, damit Passagiere schneller zum Gate kommen. Die Nutzung ist für die Fluggäste aber freiwillig. Der Bundesrat akzeptierte ein Gesetz, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte. Es schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass Flughäfen und Airlines bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen auslesen.

Per Gesichtserkennung durch den Airport

Bislang müssen Fluggäste an den verschiedenen Reisepunkten im Flughafen unterschiedliche Dokumente wie Ausweis, Ticket oder Bordkarte vorlegen. Bei dem digitalen Verfahren soll zu Beginn im Flughafen ein Foto erstellt werden - dann kann man per Gesichtserkennung die Stationen wie Einchecken, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding durchlaufen, ohne Dokumente zu zeigen. Ausgenommen sind die Grenzkontrollen durch die Bundespolizei.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zeigte sich sicher, dass das neue Verfahren sehr viel Zeit sparen kann - nach seiner Schätzung bedeutet es rund 1,1 Millionen Stunden weniger Wartezeit pro Jahr und eine Entlastung von etwa 63 Millionen Euro jährlich. Das sei Teil einer Entlastungsoffensive: "Wir wollen schneller planen, digitaler arbeiten und unnötige Bürokratie konsequent abbauen", erklärte Schnieder in Berlin. "So entlasten wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen."

Herkömmliche Abfertigung soll möglich bleiben

Mit dem neuen Verfahren wird es Airlines erlaubt, die Daten von EU-Bürgern einmal zu Beginn der Reise zu registrieren. Die Datenübernahme kann per App oder an Selbstbedienungsautomaten geschehen. Auch Menschen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen teilnehmen. Die Daten müssen spätestens drei Stunden nach Abflug gelöscht werden. Die herkömmliche Abfertigung soll als gleichwertiges Verfahren erhalten bleiben.

Die Branche verspricht sich schnellere Prozesse und geringeren Personalbedarf. Das Gesetz schafft nur die Rechtsgrundlage, die Umsetzung bleibt Sache der Beteiligten. Einzelne Pilotprojekte gibt es beispielsweise am Flughafen Berlin oder für US-Reisende bei der Lufthansa DE0008232125 in Frankfurt.

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