Anzeige
+++Methan-Lecks stopfen mit Rekordumsatz: Steht hier der Chart-Ausbruch bevor?+++
Portfolio Tracker
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
ROUNDUP/EU

TikTok gefährdet mentale Gesundheit - Strafe droht 06.11.2026, 12:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

TikTok gefährdet seine Nutzer nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission durch die Video-Empfehlungen auf seiner Plattform. Dem Unternehmen drohe eine Strafe, weil sein Algorithmus selbst schutzbedürftigen Nutzern einen endlosen Strom aus personalisierten Videos anzeige, der psychische Probleme verstärken könne, teilte die Brüsseler Behörde mit.

Die Kommission wirft TikTok vor, dieses Risiko nicht ausreichend eingedämmt zu haben. Der Algorithmus werte Ansehen und Liken als Interesse und spiele danach mehr ähnliche Inhalte aus, die sich um Traurigkeit, Isolation, Gewicht und Körperbild drehten. Die bisherigen Gegenmaßnahmen seien nicht wirksam. Auch der Button "Nicht interessiert" reiche nicht aus, um den Feed zu ändern.

Verloren im Kaninchenbau?

Die sogenannte For You-Page ("Für Dich"-Seite), die besonders schnell Inhalte anzeigen soll, die Nutzer interessieren, steht im Fokus des Verfahrens. Die EU-Kommission verlangt hier Änderungen, da sie sogenannte Rabbit-Hole-Effekte (auf Deutsch: Kaninchenbau) befürchtet.

Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet - ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte Alice im Wunderland in einem Kaninchenbau verliert. Algorithmen - vereinfacht gesagt von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer - können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.

Die EU-Kommission teilte mit, der TikTok-Algorithmus personalisiere auf diese Art und Weise selbst Inhalte, die potenziell belastend sein könnten und gefährde dadurch insbesondere auch Kinder und Jugendliche. Zwar habe TikTok bereits bestimmte Maßnahmen gegen diese Mechanismen ergriffen, diese seien aber nicht wirksam, heißt es in den vorläufigen Ermittlungsergebnissen.

Weitere EU-Verfahren gegen TikTok laufen bereits

Die EU-Kommission treibt damit das nächste Verfahren gegen die von der chinesischen Firma Bytedance betriebene App voran. Es ist das dritte Mal, dass Brüssel den Online-Riesen mit Untersuchungsergebnissen konfrontiert und ihm Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) vorwirft. Eine Strafe gab es seit der Eröffnung des ersten Verfahrens gegen TikTok im Februar 2024 nicht.

Der DSA gilt eigentlich als scharfes Schwert gegen den Einfluss großer Plattformen. Kritiker halten der EU-Kommission aber immer wieder vor, zu zögerlich zu agieren. Brüssel verweist darauf, dass Entscheidungen auch vor Gericht standhalten müssten und entsprechend sorgfältig bewiesen sein sollten.

TikTok könnte empfindliche Strafe drohen

Gegen TikTok läuft auch ein Verfahren wegen anderer Funktionsweisen der App. So befürchtet die EU-Kommission, dass Minderjährige süchtig werden könnten. Konkret geht es bei den suchtfördernden Mechanismen etwa um das ununterbrochene, automatische Abspielen von Videos.

Zudem warfen die Brüsseler Internetwächter dem Konzern in einem separaten Verfahren im Juli vor, Kinder und Jugendliche nicht genug vor übergriffigem Verhalten anderer Nutzer schützen. Die Behörde kritisiert unter anderem, dass Fremde die öffentlichen Benutzerkonten von Minderjährigen sehen und die jungen Nutzer auch mit missbräuchlichen Absichten kontaktieren könnten.

Das Unternehmen hat in allen Verfahren die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen oder mit entsprechenden Änderungen die Bedenken der EU auszuräumen. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, könnte es für TikTok teuer werden.

Die EU-Kommission würde dann formell einen Verstoß feststellen und könnte eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängen. Auch tägliche Strafen wären möglich, um TikTok zum Einlenken zu bewegen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer