Anzeige
+++– 421.670 CAD an Käufen, während Silber $88 erreicht Insider kaufen kräftig zu – 421.670 CAD an Käufen, während Silber $88 erreicht+++
ROUNDUP/EuGH-Gutachten

Fehler bei Freigabe von EU-Geld für Ungarn 12.02.2026, 14:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Freigabe von EU-Fördergeldern in Milliardenhöhe an Ungarn war nach Einschätzung einer Gutachterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Die Generalanwältin schlug vor, einen entsprechenden Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären. Damit unterstützte sie in wesentlichen Punkten eine Klage des Europäischen Parlaments. Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich nicht an die Stellungnahme halten, folgen ihr aber häufig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Maßnahmen sei die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden - eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg.

Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Außerdem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht richtig begründet.

Abgeordnete bezeichnen Gutachten als "Ohrfeige" für Kommission

EU-Parlamentarier nannten die Schlussanträge eine "Ohrfeige" für die Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU). "Die Kommission hat mit ihrem Vorgehen ihre eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt", teilte der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund mit, der die Klage des Parlaments mit initiiert hatte. Die Brüsseler Behörde müsse aufhören, sich von Autokraten wie Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban vorführen zu lassen. Ähnlich äußerte sich der FDP-Europapolitiker Moritz Körner. "Von der Leyens Vorgehen war ein unangebrachter Machtverzicht auf Kosten der europäischen Steuerzahler", kommentierte er.

Das EU-Parlament hatte der Kommission auch einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe, hieß es. Der ungarische Regierungschef Orban hatte zuvor angekündigt, ein milliardenschweres Hilfspaket der EU für die Ukraine im Kampf gegen Russland zu blockieren. Den Vorwurf hielt die Generalanwältin allerdings für nicht ausreichend belegt.

Die Kommission äußerte sich nicht konkret zu den Schlussanträgen. Generell sei sie der Ansicht, dass ihr Beschluss auf einer gründlichen Bewertung beruhe, teilte ein Sprecher mit.

Klagen des Parlaments gegen EU-Kommission sehr selten

Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist äußerst selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Orban könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren. In Ungarn sind am 12. April Parlamentswahlen geplant. Orban läuft dabei laut Umfragen erstmals seit 16 Jahren seiner Amtszeit Gefahr, zu verlieren. Ein möglicher Entzug von EU-Geldern dürfte seine bereits laufende Wahlkampf-Rhetorik gegen die EU weiter verstärken, ebenso wie seine Blockade-Haltung gegen EU-Hilfen für die von ihm als "Feind" bezeichnete Ukraine.

Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon häufiger Milliardensummen für das Land - die eigentlich den Ungarinnen und Ungarn zugutekommen sollen und etwa zur Förderung strukturschwacher Gebiete vorgesehen sind. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren./vni/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

14:15 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

14:10 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

9:23 Uhr • Artikel • dpa

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer