Anzeige
+++>>> Jetzt wird es ernst: Dieser Kupfer-Explorer holt einen Nevada-Geologen – mit klarem Auftrag <<<+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP

Ex-Autoboss Ghosn bleibt Korruptionsprozess in Paris fern 16.09.2026, 21:02 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Nissan Motor 1,754 EUR -0,34 % Lang & Schwarz
Renault 28,22 EUR -4,65 % Lang & Schwarz

Der wegen des Verdachts auf Korruption und Einflussnahme in Frankreich angeklagte Ex-Autoboss Carlos Ghosn ist zu Prozessbeginn in Paris nicht vor Gericht erschienen. Für den in den Libanon geflohenen 72-Jährigen erschien auch kein Anwalt vor Gericht. Dem Ex-Renault FR0000131906-Nissan JP3672400003-Chef wird vorgeworfen, zwischen 2010 und 2012 ohne erkennbare Gegenleistung 900.000 Euro von einer niederländischen Tochterfirma der Renault-Nissan-Allianz an die mitangeklagte französische Ex-Kulturministerin Rachida Dati (60) gezahlt zu haben.

Der Verdacht ist, dass die Zahlungen mit einer Lobbytätigkeit im Europaparlament für den Autokonzern zusammenhängen könnten. Dati war zu dem Zeitraum Abgeordnete im Europaparlament. Ghosn lasten die Ermittler Machtmissbrauch und Korruption an und Dati Bestechlichkeit. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft und hohe Geldstrafen. Dati nahm zu Prozessbeginn auf der Anklagebank Platz. Nach längerer Beratung entschied das Gericht, den Prozess auch gegen Ghosn trotz dessen Abwesenheit wie geplant zu führen.

Ghosn wird in Abwesenheit der Prozess gemacht

Ghosn hatte in einem Anwaltsschreiben eine Vertagung beantragt, weil er angeblich die Vorladung zu dem Prozess in Beirut nicht fristgerecht erhalten habe. Die Anwälte von Antikorruptionsverbänden, die an dem Verfahren beteiligt sind, warfen Ghosn vor, die französische Justiz an der Nase herumzuführen und forderten, ihm in Abwesenheit den Prozess zu machen. Dies forderten auch die Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertreter von Dati. Das Gericht folgte dem später.

Der Architekt des französisch-japanischen Autobündnisses Renault-Nissan-Mitsubishi war am 19. November 2018 in Tokio unter anderem wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Ghosn floh dann Ende Dezember auf abenteuerliche Weise in einer Kiste versteckt per Privatjet über die Türkei nach Beirut. Er ist unter anderem libanesischer Staatsbürger.

Ghosn hat die Vorwürfe gegen ihn in Japan mehrfach zurückgewiesen, den französischen Behörden warf er Justizhetze vor. Er sieht sich als Opfer einer Verschwörung, um eine engere Anbindung von Nissan an Renault zu verhindern. Der Libanon liefert seine Staatsbürger nicht aus.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,28
Hebel: 18,60
mit starkem Hebel
Ask: 0,53
Hebel: 5,32
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW1JD6 GN3GKK. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer