ROUNDUP

Social-Media-Verbote für Kinder? Fachleute dämpfen Erwartung 20.04.2026, 08:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Meta Platforms (A) 578,40 EUR -1,17 % Quotrix Düsseldorf
Alphabet Registered (C) 285,35 EUR -0,89 % Lang & Schwarz

Stundenlanges Chatten, Zocken und Scrollen: Vielen Eltern macht die Internetnutzung ihrer Kinder Sorge. Damit liegen sie nicht falsch, wie die Expertenkommission beim Bundesfamilienministerium jetzt in ersten Zwischenergebnissen bestätigt. Doch machen die Fachleute wenig Hoffnung auf einfache Lösungen, etwa in Form von Social-Media-Verboten für Kinder und Teenager. "Es ist zu kurz gesprungen, nur über Altersbeschränkungen nachzudenken", sagt der Kommissionsvorsitzende Olaf Köller.

Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte die Kommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" im September eingesetzt. Sie soll eine wissenschaftliche Grundlage liefern für mögliche neue gesetzliche Regeln. Die Debatte gewann Fahrt, als Australien Ende 2025 ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren erließ. Auch Prien hat nach eigenen Worten eine "gewisse Präferenz für eine Altersregulierung", ebenso wie der Koalitionspartner SPD. Empfehlungen gibt die Kommission erst Ende Juni ab. Aber sie lieferte jetzt im ersten Schritt eine "Bestandsaufnahme". Fünf Erkenntnisse aus den Zwischenergebnissen:

1. Das Problem ist real

Der Erziehungswissenschaftler Köller erinnerte daran, dass etwa eine Million Jugendliche digitale Medien auf problematische Weise nutzten, 300.000 zeigten Suchtverhalten. Hinzu kämen Risiken wie Cybermobbing, Hassrede, Pornografie und vieles mehr. Die Folgen können Verstörung, Angst, Schlafstörungen und andere psychische Belastungen sein, wie es im Zwischenbericht heißt.

Wie gefährdet einzelne Kinder und Jugendliche sind, hängt demnach auch von ihrer eigenen Lage ab - ihrer "Vulnerabilität". "Frühe Kindheit, psychische Störungen, Traumaerfahrungen und soziodemografische Faktoren beeinflussen, wie digitale Medien wirken", heißt es in dem Papier. Die unterschiedliche Empfänglichkeit für Risiken gehöre zu den Dingen, die sie am meisten überrascht hätten, sagt die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön.

2. Auch Erwachsene sind das Problem

Die zweite wichtige Erkenntnis aus Schöns Sicht: das Verhalten der Erwachsenen. Risiken begännen eben nicht bei Jugendlichen, sondern schon viel früher. Dabei geht es zum einen darum, ob Kleinkindern selbst schon - womöglich unbeaufsichtigt - vor Bildschirmen sitzen. "Passive Bildschirmzeit kann deren Sprachentwicklung beeinträchtigen", heißt es in der Bestandsaufnahme. Reizintensive Inhalte könnten Ablenkbarkeit begünstigen. Zum anderen geht es um die Ablenkung der Eltern durchs eigene Handy. Fachleute benutzen den Begriff "Technoference" - die Technik kommt in die Quere, wenn eigentlich volle Aufmerksamkeit dem Kind gehören sollte.

3. Es ist nicht alles nur Problem

"Das Smartphone fungiert als zentraler Zugang zu Kommunikation, Unterhaltung, Information, sozialer Einbindung und zunehmend auch zu produktiven KI-basierten Anwendungen", schreiben die Expertinnen und Experten. Es gebe eben auch große Chancen, sagte Köller. Social Media seien wichtige digitale Räume, zum Beispiel für queere Jugendliche. Die digitalen Medien könnten zu einer positiven Entwicklung der Identität beitragen.

Kinder und Jugendliche haben aus Sicht des Erziehungswissenschaftlers selbst einen hohen "Reflexionsgrad", sie wissen um Chancen und Risiken. Und sie möchten sich das Medium nicht einfach entziehen lassen. Köller betonte, dass "Schutz und Teilhabe keine Gegensätze sind, sondern dass es um geschützte Teilhabe geht im Netz".

4. Es gibt schon viele Vorschriften

"Ein wirkliches Regulierungsdefizit per se sieht man nicht", sagt Schön. Vorschriften, die auch Kinder und Jugendliche schützen könnten, gibt es bereits. Auf EU-Ebene sind das zum Beispiel der Digital Services Act (DSA) und Leitlinien zum Schutz Minderjähriger. In Deutschland wirken das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Allerdings seien die Regelungen komplex und passten nicht immer zusammen. "Vor allem sehen wir auch Defizite im wirksamen Vollzug", sagt die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete.

Das betrifft auch mögliche Altersbeschränkungen für Social Media: Wie setzt man die eigentlich durch? In Australien etwa zeigt die Erfahrung, dass Jugendliche Umwege finden. Eine auf EU-Ebene entwickelte technische Lösung solle ab Anfang 2027 zur Verfügung stehen, sagt Prien.

5. Ein Verbot allein wird nichts nützen

Man solle nicht glauben, mit einer Altersbeschränkung sei das Problem gelöst, sagt Köller. Es gebe eben nicht "eine einfache politische Lösung". Man müsse "das Problem in seiner ganzen Breite anpacken". Soll heißen: Alle Beteiligten müssen zusammenwirken. Eltern, wenn nötig mit Unterstützung von Fachleuten, die Schulen, die Kinder- und Jugendärzte.

Es gebe Medienbildung und Prävention in Deutschland, aber eben nicht flächendeckend, schreiben die Fachleute. "Familie, Kita, Schule, Jugendhilfe, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Elternbildung spielen eine wichtige Rolle für die Medienbildung und bauen aufeinander auf."

Prien sagt, sie fühle sich durch die Kommission bestätigt, dass es einen "breiten strategischen Ansatz" auf allen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen brauche, um dem Problem angemessen zu begegnen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,89
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 5,88
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GU6DYF GU9V4W. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer