Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Stadt Burghausen klagt wegen PFOA-Belastung - Millionenforderungen 25.09.2026, 18:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
3M 149,63 EUR +1,82 % Lang & Schwarz
Wacker Chemie 87,88 EUR +0,20 % Lang & Schwarz
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

Die Stadt Burghausen will in den nächsten Wochen Klage gegen ein oder mehrere Chemieunternehmen wegen der Folgen einer langjährigen PFOA-Belastung beim Landgericht Traunstein einreichen. "Die Einreichung erfolgt noch heuer, wir gehen von November aus", sagte der Erste Bürgermeister der Stadt Burghausen, Florian Schneider (SPD), der dpa.

Der Stadtrat hatte beschlossen, eine sogenannte Leistungsklage einzureichen und damit rund eine Million Euro an Kosten geltend zu machen, die der Stadt und den städtischen Gesellschaften schon entstanden sind, unter anderem bei Baumaßnahmen. Die Klage werde sich unter anderem gegen den Konzern Dyneon richten, hieß es. Mehrere Medien hatten berichtet.

Forderungen von bis zu 100 Millionen Euro

Zudem will die Stadt Forderungen in Höhe von rund 80 bis 100 Millionen Euro gegenüber der Dyneon-Mutter 3M US88579Y1010 anmelden. Weil Dyneon verkauft wurde, laufen hier Fristen. Die Forderung muss den Angaben zufolge binnen eines halben Jahres nach Verkauf angemeldet werden, das heißt: noch dieses Jahr.

Bei dieser hohen Forderung geht es um geschätzte Folgekosten, die unter anderem bei diversen Bauprojekten allein auf die Stadt Burghausen zukommen könnten. Der Grund unweit des bayerischen Chemiedreiecks ist vielerorts mit PFOA belastet. Die Entsorgung ist bei Bauprojekten extrem teuer.

Das trifft öffentliche Bauprojekte, Investoren wie auch private Grundstücksbesitzer und Häuslebauer. "Investoren sind aufgrund der zu erwartenden Zusatzkosten zögerlich und haben Projekte deshalb zum Teil auch schon abgesagt", sagte Bürgermeister Schneider.

Mögliche Vorbildfunktion

Das juristische Vorgehen der Stadt Burghausen könnte Vorbildfunktion auch für andere Kommunen, Investoren und weitere Betroffene sein, die von der PFOA-Belastung betroffen sind.

PFOA war früher bei Firmen im Chemiepark Gendorf in Burgkirchen an der Alz unweit von Altötting legal im Einsatz. Die Chemikalie darf aber in der EU seit 2020 nicht mehr hergestellt werden. PFOA baut sich laut Umweltbundesamt nicht ab und ist in der ganzen Welt verbreitet.

Der Stoff wurde in einigen Kommunen, darunter Altötting, vor Jahren auch im Trinkwasser gefunden - und in der Folge im Blut von Anwohnern. Als wichtigste Maßnahme wurden deshalb die betroffenen Trinkwasserversorgungen unter anderem mit Aktivkohlefiltern ausgestattet. Das Trinkwasser ist damit sauber.

PFOA gilt als möglicherweise krebserregend und kann zu weiteren gesundheitlichen Folgen führen, unter anderem soll es die Fertilität schädigen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,73
Hebel: 21,06
mit starkem Hebel
Ask: 2,50
Hebel: 6,03
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GN45NP GV659J. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer