Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Thüringens Gesundheitsministerin gegen Änderung bei Kinderkrankentagen 25.09.2026, 17:00 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Ein Auslaufen der 15-Tage-Regelung für Kinderkrankentage hat Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) als falsches Signal kritisiert. "Familienfreundlichkeit darf sich nicht daran messen, was für die Wirtschaft gerade am bequemsten ist", sagte Schenk.

Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann signalisiert, dass die Regelung nicht verlängert werden soll. "Das ist eine Regel, die wir eingeführt haben während Corona", sagte der CDU-Politiker in der Regierungsbefragung im Bundestag. Er fügte hinzu, dass die Politik gut daran tue, "dass Sonderregeln, die es zu Corona gab, wieder zurückgenommen werden".

Vor der Corona-Pandemie galten zehn Kinderkrankentage pro Elternteil und Jahr, aktuell sind es nach mehrmaligen Verlängerungen der Festlegungen in der Pandemie 15 Tage.

Viele schöpfen Regelung nicht aus

Schenk wies darauf hin, dass "allermeisten Eltern" die 15 Tage nicht ausschöpften. Zuletzt sei die Inanspruchnahme sogar zurückgegangen. Im vergangenen Jahr entfielen auf einen eingereichten Kinderkrankenfall im Durchschnitt einmal 2,5 Tage, rechnete die Ministerin vor. "Man darf also die Frage stellen: Wozu braucht es jetzt dieses Signal des Misstrauens gegenüber Eltern?"

Die Linke-Sozialpolitikerin Lena Saniye Güngör sagte, nur weil die Kinderkrankentage aufgebraucht seien, sei ein fieberndes Kind nicht gesund. "Eltern dieses Geld streichen zu wollen, ist ein unwürdiger Versuch, unsoziale Sparmaßnahmen dort durchzudrücken, wo das System ohnehin schon auf Kante genäht ist und es vor allem Frauen sind, die die negativen Folgen ausbaden müssen", sagte Güngör. Sie forderte eine dauerhafte Sicherung der aktuellen Zahl an Kinderkrankentagen.

AOK Plus: Nur wenige nutzen 15 Tage

Nach Einschätzung der Krankenkasse AOK Plus brauchten nur wenige Eltern tatsächlich alle 15 Kinderkrankentage, hieß es von einer Sprecherin. Nach eigenen Angaben sind mit rund 3,5 Millionen Menschen etwas mehr als die Hälfte aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen bei der AOK Plus versichert.

Einer Auswertung beider Länder zufolge nahmen vergangenes Jahr 98,6 Prozent der betreffenden Versicherten Kinderkrankengeld für maximal zehn Tage in Anspruch. Das waren demnach fast 310.000 Menschen in Sachsen und Thüringen. Bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld seien dabei von 2.500 Menschen genutzt worden. Für dieses Jahr gebe es noch keine Zahlen.

Insgesamt gab es bei der Krankenkasse im vergangenen Jahr in Thüringen rund 136.000 Krankheitsfälle im Zusammenhang mit Kinderkrankengeld. Dabei entspreche ein Fall einer Erkrankung eines Kindes. Im Vergleich zu 2024 gab es demnach einen Rückgang um 14 Prozent. Während der Pandemie hingegen habe es starke Anstiege bei den Anträgen gegeben.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer