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Urteil

'Likör ohne Ei' darf weiter so heißen 16.09.2026, 10:52 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der "Likör ohne Ei" darf auch weiterhin so heißen. Auch das Logo auf der Flasche - ein bunter Hahn - sei zulässig, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Eine nach der EU-Spirituosenverordnung unzulässige Anspielung auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör sahen die Schleswiger Richter in der Berufungsverhandlung nicht. Eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör entstehe erst durch das Gesamtpaket - also auch beispielsweise durch Farbe und Konsistenz des Getränks.

"Das halten wir für zulässig", sagte der Senatsvorsitzende, Gerichtspräsident Dirk Bahrenfuss. Die Berufung in diesem Punkt sei zurückgewiesen worden. Denn: Hätte der Hersteller einen klaren Likör unter dieser Bezeichnung in einer durchsichtigen Flasche vermarktet, käme trotz der Bezeichnung "Likör ohne Ei" niemand auf die Idee, dass es sich um so etwas wie Eierlikör handeln könnte.

Nicht verwendet werden darf aber beispielsweise in der Werbung das Wort Eierlikör in jeglicher Konstellation. In diesem Fall ging das OLG etwas weiter als das Landgericht Kiel im erstinstanzlichen Urteil. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision am Bundesgerichtshof ist zugelassen worden, weil es bei der Auslegung der Spirituosenverordnung um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, die für eine Vielzahl von Fällen bedeutsam sein könnten und höchstrichterlich noch nicht geklärt seien.

Er sei sehr erleichtert, sagt der Unternehmer Ole Wittmann, der den veganen Likör auf Sojabasis produziert, nach der Urteilsverkündung. Es sei wirklich eine verbrauchernahe Entscheidung getroffen worden. Der Produzent aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg hat damit in seinem wichtigsten Punkt Recht bekommen.

Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 ebenfalls entschieden, dass die Bezeichnung "Likör ohne Ei" nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung. Er ist der Auffassung, dass die Bezeichnung gegen die EU-Spirituosenverordnung verstößt, wonach die Bezeichnung "Eierlikör" nur für Produkte zulässig ist, die Eier enthalten. Bereits die bloße Bezugnahme auf Eier sei unzulässig.

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