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Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen

Gericht reduziert Millionen-Buße deutlich 09.06.2026, 15:47 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Im Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen DE000A0HN5C6 hat das Berliner Landgericht den Betrag drastisch verringert. Gegen das Tochterunternehmen des Dax DE0008469008-Konzerns Vonovia DE000A1ML7J1 erging ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro. Die Behörde hatte im Jahr 2019 insgesamt 14,5 Millionen verhängt.

"Wir sehen einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung", sagte der Vorsitzende Richter Simon Trost. Doch eine Höhe von 14 Millionen sei aus Sicht des Gerichts nicht zu rechtfertigen. "Wir sehen den Verstoß in einem milderen Licht.". So sei das Unternehmen kooperativ gewesen und habe daran gearbeitet, eine technische Lösung zu finden und ein konformes System aufzubauen. Es wäre der Deutsche Wohnen Gruppe aus Sicht des Gerichts allerdings möglich gewesen, "es schneller auf den Weg zu bringen".

In dem Verfahren wird dem Unternehmen von der Behörde vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Nach Ansicht der Behörde hätte die Deutsche Wohnen DE000A0HN5C6 gespeicherte Identitätsnachweise von Mietern und Angaben über deren Zahlungsfähigkeit unmittelbar nach der Begründung des Mietverhältnisses löschen müssen, da sie für die Durchführung der Mietverträge nicht mehr erforderlich seien. Bei Stichproben seien 15 Einzelfälle festgestellt worden.

Verfahren ging bereits an EuGH

Die Datenschutzbehörde hatte wegen eines aus ihrer Sicht festgestellten Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Oktober 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro erlassen. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den Bescheid und stellte das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses ein: Die Behörde habe keine konkret verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

Es folgte ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht, das dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Der entschied am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zum Landgericht, dass Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen dürften, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt haben. Ein Bußgeld dürfe aber nur dann gegen ein Unternehmen verhängt werden, wenn der Verstoß "schuldhaft" begangen wurde.

Staatsanwalt beantragte 7,3 Millionen Euro

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte nach rund dreimonatigem Prozess ein Bußgeld von insgesamt 7,3 Millionen beantragt. Das Unternehmen habe sich nicht grundsätzlich gegen die Löschung personenbezogener Archivdaten gesperrt. Es sei ein großes IT-Projekt gestartet worden. Deutsche Wohnen habe sich allerdings "zu spät und nicht ausreichend bemüht", hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es habe eine Übergangsfrist von zwei Jahren gegeben.

Das Unternehmen forderte vor dem Landgericht Freispruch. Die Speicherung der von der Behörde als unnötig eingestuften Daten hätten einer ganzen Reihe weiterer Zwecke wie steuerrechtlicher oder geldwäscherechtlicher Regeln. Die Behörde sei von rechtlich falschen Löschungspflichten ausgegangen. Zudem habe die Deutsche Wohnen schon vor dem im Bescheid genannten Zeitraum Millionen für die Modernisierung ihres Archivsystems eingesetzt. Die aufgelisteten Daten seien im maßgeblichen Zeitraum bereits "gekappt", also gesperrt und vor unbefugten Zugriffen gesichert gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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