Deal seines Lebens:
Crypto.com öffnet die Tür zum US-Milliardenmarkt
Anzeige

Wachsender Protest gegen Reformplan für Informationsanfragen 07.07.2026, 15:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Gegen die geplanten Einschränkungen des Zugangs zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden regt sich wachsender Protest. Über hundert zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Projekte, Verbände und Medien fordern, die geplanten Änderungen am sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu stoppen. Wie aus Beschlüssen des Koalitionsausschusses hervorgeht, soll unter anderem der Kreis der Frageberechtigten eingeschränkt werden.

Der Verlust des Rechts auf Informationsfreiheit für Millionen Bürgerinnen und Bürger erschwere eine faktenbasierte Berichterstattung, die öffentliche Kontrolle und das Engagement der Zivilgesellschaft, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bündnisses. Durch die Pläne würden Journalistinnen, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen künftig wichtige Informationen vorenthalten und das wichtigste Instrument gegen Korruption und Machtmissbrauch würde abgeschafft.

Oliver Wiedmann vom Verein "Mehr Demokratie" sagt: "Das Vertrauen in die Institutionen schwindet, darauf darf die Politik nicht mit Abschottung reagieren. Wir brauchen mehr Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern." Das Bündnis wurde unter anderem von den Plattformen "Abgeordnetenwatch" und "FragDenStaat", dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), LobbyControl, Netzwerk Recherche und Transparency International Deutschland initiiert.

Dröge: "Angriff auf die Pressefreiheit"

Auch aus der Opposition gibt es Kritik an den geplanten Änderungen. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagt: "Aus meiner Sicht ist das ein Stück weit ein Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland, weil es ist richtig, dass Regierungen sich überprüfen lassen in ihrem Handeln. Es ist wichtig, dass Medien in der Lage sind, auch zu hinterfragen, was Regierungen tun." Wer nichts zu verbergen habe, sollte Transparenz nicht fürchten, betont sie. Auch die Linksfraktion hat die geplante Änderung scharf kritisiert.

Seit 2006 bietet das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des Bundes, unabhängig davon, ob der Fragende ein besonderes Interesse nachweisen kann.

Wo das Informationsfreiheitsgesetz Licht ins Dunkle brachte

Mit Hilfe des IFG wurden bereits zahlreiche Vorgänge in Bundesbehörden öffentlich gemacht. So konnten etwa Informationen rund um die Corona-Maskenaffäre um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingesehen sowie Informationen zu Nebeneinkünften von Abgeordneten und Kontakte zu Lobbyisten offengelegt werden.

Die Plattform "Frag den Staat" und das "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann veröffentlichten mit Hilfe des Gesetzes als geheim eingestufte hessische Ermittlungsakten zu der Neonazi-Terrorzelle NSU. Angehörige der Opfer des NSU, zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie mehr als 130.000 Unterzeichner einer Petition hatten über Jahre gefordert, den Bericht öffentlich zugänglich zu machen, um eine vollständige Aufklärung des NSU-Terrors zu ermöglichen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer