Zwangsübernachtung im Flugzeug - Kritik von Feuerwehr 26.02.2026, 17:27 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Deutsche Lufthansa 7,584 EUR -3,41 % Lang & Schwarz

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach der unfreiwilligen Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen gibt es nun auch Kritik von der Feuerwehr. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, Siegfried Maier, bemängelte, "dass es nicht zu einer Alarmierung der Flughafenfeuerwehr gekommen ist", wie er der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Warum kam die Flughafenfeuerwehr nicht zum Einsatz?

"Flughafenfeuerwehren halten spezielle Treppen vor, um Menschen in besonderen Situationen das Aussteigen aus einem Flugzeug zu ermöglichen. Auch am Flughafen München werden solche Treppen, bei der Flughafenfeuerwehr, vorgehalten", sagte Maier. "Uns allen fehlen Informationen, weshalb die Flughafenfeuerwehr nicht zum Einsatz kam."

Denn wäre sie zum Einsatz gekommen, hätten die Einsatzkräfte dafür gesorgt, dass die Passagiere aussteigen können. "Ein eventueller Transport in ein Flughafengebäude wäre ebenfalls zu organisieren möglich gewesen", betonte Maier. Dazu hätten beispielsweise auch Fahrzeuge von Feuerwehr und Bundespolizei genutzt werden können. "Ein Notausstieg und Transport in ein Gebäude wäre vielleicht nicht für alle Betroffenen zeitgleich zu realisieren, aber möglich gewesen", sagte er.

Feuerwehrgewerkschaft fordert "Schlüsse für die Zukunft"

Vielleicht gebe es bislang nicht veröffentlichte Gründe dafür, dass die Feuerwehr nicht alarmiert wurde. Sollte das aber gar nicht erwogen worden sein, obwohl die Feuerwehr doch extra für besondere Situationen da ist, "dann muss ein kritisches Hinterfragen nicht nur erlaubt sein, sondern es müssen Schlüsse für die Zukunft gezogen werden".

Insgesamt waren laut Flughafen in der Nacht zum Freitag vergangener Woche sechs Flüge mit rund 600 Passagieren betroffen, die bereits an Bord waren und eigentlich starten sollten. Als die Flugzeuge dann aber wegen des starken Schneefalls wider Erwarten doch nicht abheben durften, fehlten Busse, um die Fluggäste ins Flughafengebäude zurückzubringen.

Pressekonferenz von Flughafen und Lufthansa angekündigt

Zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens gilt in München die Nachtflugregelung. Um trotzdem doch noch möglichst viele Flüge zu ermöglichen, sei in der Nacht eine Sonderfluggenehmigung eingeholt worden und Flugzeuge seien noch bis 1.00 Uhr nachts auf die Rollfelder geschickt worden. Wegen des massiven Schneefalls konnten die betroffenen sechs Flieger in dem Zeitfenster nicht abheben.

Der Flughafen und die Lufthansa haben für diesen Freitag eine Pressekonferenz zu dem Vorfall angekündigt. In der Einladung dazu heißt es: "Die Flughafen München GmbH und Lufthansa arbeiten intensiv an der Aufklärung der Abläufe."/bsj/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,63
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 1,31
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW4X3T GW2C5V. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer