Anzeige
+++Rekordwachstum im Q2: Blue-Chip-Rahmenverträge und ein institutionelles M&A-Arbitrage-Modell+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
IG Metall und Betriebsrat

Keine Werksschließungen bei VW 15.05.2026, 09:48 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

IG Metall und Volkswagen-Betriebsrat haben Spekulationen über mögliche Werksschließungen bei VW in Deutschland zurückgewiesen. «Natürlich bleiben alle Standorte erhalten», heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von IG-Metall-Chefin Christiane Benner, VW-Gesamtbetriebsratschefin Daniela Cavallo und IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger.

Die Arbeitnehmerseite verweist dabei auf die Tarifeinigung von Ende 2024. Unternehmen und Gewerkschaft hatten sich nach langem Ringen auf ein Sanierungsprogramm geeinigt. Die Kernmarke VW plant den Abbau von 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland bis 2030. Werkschließungen und betriebsbedingte Kündigungen wurden im Gegenzug ausgeschlossen.

Dieser Kompromiss dürfe nun nicht infrage gestellt werden. «Werksschließungen wird es mit uns als Gesamtbetriebsrat und IG Metall nicht geben», heißt es in der Erklärung weiter.

«Keine ideologischen Scheuklappen»

Betriebsrat und Gewerkschaft brachten zugleich neue Geschäftsfelder ins Spiel, sollten bestehende Geschäftsmodelle «absehbar nicht mehr vollständig tragen». Dann müssten «eben neue her». Diese dürften bestehende Zusagen aus der Tarifeinigung aber nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen.

Dabei signalisiert die Arbeitnehmerseite auch Bereitschaft für Kooperationen mit externen Partnern. Es gebe «keine ideologischen Scheuklappen». Entscheidend seien gute Arbeit, Zukunftsperspektiven und sichere Beschäftigung. 

Zuletzt war vor allem über die Zukunft des VW-Werks in Osnabrück spekuliert worden. Dort arbeiten rund 2.300 Menschen. Die Produktion der in Osnabrück gebauten Porsche-Modelle soll in diesem Jahr auslaufen, Mitte 2027 endet zudem die Fertigung des VW T-Roc Cabrios. Einen Folgeauftrag gibt es bislang nicht. Immer wieder werden daher auch Szenarien diskutiert, bei denen Rüstungskonzerne das Werk übernehmen könnten.

© dpa-infocom, dpa:260515-930-83344/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer