Trump gibt Tiktok die nächste Verlängerung in den USA 19.06.2025, 16:15 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Präsident Donald Trump gibt Tiktok noch eine Fristverlängerung in den USA. Die Kurzvideo-App soll trotz eines US-Gesetzes zu ihrem Aus zunächst für weitere 90 Tage im Land verfügbar bleiben, ordnete Trump an. Zuvor verstrichen bereits zwei von ihm gewährte Gnadenfristen ohne die versprochene Lösung.

Tiktok hätte nach dem Gesetz eigentlich bis zum 19. Januar vom in China ansässigen Eigentümer Bytedance verkauft werden müssen - oder in den USA vom Netz gehen. Doch Trump räumte zu seinem Amtsantritt im Januar eine zusätzliche Frist von 75 Tagen ein.

Schon damals stellte er eine weitere Fristverlängerung bei Bedarf in Aussicht - obwohl es dafür in dem Gesetz keine Grundlage gibt. Schon die ersten 75 Tage waren nicht vom Dokument gedeckt: Es sah lediglich einen Aufschub von 90 Tagen für den Fall gut laufender Verkaufsverhandlungen vor. Nach wie vor sind keine aussichtsreichen Gespräche bekannt.

Politiker und Experten in den USA befürchten, dass die chinesische Regierung über Tiktok Amerikaner ausspähen oder die öffentliche Meinung manipulieren könnte. Die Unternehmen weisen dies zurück.

Handelskonflikt mit China 

Trump hatte im Frühjahr niedrigere Zusatzzölle für China im Austausch gegen die Zustimmung der chinesischen Regierung zum Tiktok-Verkauf in Aussicht gestellt. Er räumte dabei ein, dass Peking «möglicherweise» ein Mitspracherecht bei dem Deal haben werde. «Vielleicht werde ich ihnen eine kleine Senkung der Zölle oder etwas Ähnliches geben, um den Deal abschließen zu können», sagte Trump damals.

Algorithmus als Stein des Anstoßes

Ein zentraler Streitpunkt ist der Tiktok-Algorithmus: Software, die entscheidet, welche Videos die Nutzer als Nächstes zu sehen bekommen. Tiktok-Kritiker warnen davor, dass die chinesische Regierung darüber die öffentliche Meinung in den USA beeinflussen könne. Tiktok und Bytedance wiesen dies stets zurück. Das Gesetz schreibt unterdessen vor, dass weder die chinesische Regierung noch Bytedance Kontrolle über den Algorithmus haben dürfen.

China entscheidet über einen Algorithmus-Verkauf

Trump wollte in seiner ersten Amtszeit einen Verkauf des US-Geschäfts von Tiktok mit einer Verbotsdrohung erzwingen, wurde aber von amerikanischen Gerichten gestoppt. Das unter Präsident Joe Biden verabschiedete Gesetz bietet eine solide rechtliche Basis für ein Aus von Tiktok in den USA - Trump erwärmte sich im Wahlkampf aber für die App und will sie erhalten. 

China stellte unterdessen schon in Trumps erster Amtszeit die Regel auf, dass für den Verkauf von Software-Algorithmen ins Ausland die Zustimmung der Regierung erforderlich ist.

© dpa-infocom, dpa:250619-930-692293/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Söder sieht Deutschland so stark unter Druck wie noch nie Hauptdiskussion
2 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
3 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
4 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
5 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
6 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
7 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer