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EQS-Ad-hoc: FamiCord AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung Leipzig, 16. Oktober 2026 – Die FamiCord AG (ISIN: DE000A0BL849) beabsichtigt, eine Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/1 durch die Ausgabe neuer Aktien im Umfang von bis zu 20 Prozent des Grundkapitals durchzuführen. Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten werden. Die Gesellschaft strebt einen Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung von bis zu EUR 9 Millionen an. Diese Erlöse sollen vorrangig zur Stabilisierung und Optimierung des Kerngeschäfts der Zell- und Gewebeeinlagerung sowie der CDMO-Aktivitäten, zur Verschlankung der Konzernstruktur – einschließlich damit verbundener Reorganisations- und Effizienzmaßnahmen – sowie zur Bewertung und gezielten Verfolgung von Wachstumschancen in angrenzenden Geschäftsbereichen verwendet werden. Das Bezugsangebot soll voraussichtlich im November 2026 veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden nach Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat bekannt gegeben.
Mitteilende Person: Jakub Baran (CEO) DISCLAIMER In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot noch um eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der FamiCord AG in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) besteht. Die Wertpapiere der FamiCord AG sind und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Order“) fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die „Relevanten Personen“). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Das hierin erwähnte Angebot, das in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gemacht wird (jeweils ein „Relevanter Mitgliedstaat“) richtet sich nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 (e) der Prospektverordnung („Qualifizierte Anleger“). Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Prospektverordnung“ die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG und umfasst auch die diesbezüglichen delegierten Verordnungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. SONSTIGES Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren. In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend den Kauf oder den Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Ende der Insiderinformation
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2417458 16.10.2026 CET/CEST