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Vita 34 AG: beschließt Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, Zusagen von Investoren

27.11.2023 / 11:37 CET/CEST
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Vita 34 AG beschließt Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, Zusagen von Investoren

 

Leipzig, den 27. November 2023 – Der Vorstand der Vita 34 AG (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen.

 

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 16.036.459,00 soll um bis zu 10 % durch die Ausgabe von bis zu 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“) erhöht werden. Der Gesellschaft liegen Zusagen mehrerer Investoren vor, darunter auch die Großaktionärin der Gesellschaft AOC Health GmbH, sämtliche Neue Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung zu übernehmen. Der Platzierungspreis beträgt EUR 4,40 je Neue Aktie und liegt damit in Höhe von EUR 0,45 über dem aktuellen Börsenkurs der Vita 34-Aktie.

 

Die Neuen Aktien tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien (ISIN DE000A0BL849) und sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

 

Der erwartete Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von ca. EUR 7 Mio. soll für operative Zwecke und Investitionstätigkeiten verwendet werden.

 

Mitteilende Person: Dirk Plaga (Finanzvorstand)

 

 

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Das hierin erwähnte Angebot, das in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gemacht wird (jeweils ein „Relevanter Mitgliedstaat“) richtet sich nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 (e) der Prospektverordnung („Qualifizierte Anleger“). Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Prospektverordnung“ die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG und umfasst auch die diesbezüglichen delegierten Verordnungen.

 

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

SONSTIGES

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Unternehmen: Vita 34 AG
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